Sachverhalt:
Die oben genannten Wege- und Straßenflächen befinden sich in Grunewald. Der Wirtschaftsweg Nr. 27 wurde im Rahmen der Flurbereinigung Nosbach gewidmet. Die Gemeindestraße Nr. 208 wurde mit Widmungsverfügung vom 28.07.1994 nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraße gewidmet. Die Lage der Wege- und Straßenflächen ist auf den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Plänen ersichtlich.
Die Einziehung wurde von einer Grundstückseigentümerin beantragt, in dessen Eigentum sich die angrenzenden Grundstücke 26, 28, 31, 169 und 201 befinden. Die Antragstellerin möchte die Flächen nach erfolgter Einziehung erwerben.
Die Absicht der Wege- und Straßeneinziehung wurde im Reichshofkurier vom 16.04.2022 bekannt gemacht. Des Weiteren wurde der zuständige Ortsvorsteher des Bezirkes Wildbergerhütte über die beabsichtigte Einziehung und Veräußerung unterrichtet. Der Ortsvorsteher hat keine Bedenken geäußert. Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 55, Flurstück 233, welches auch an die Wegefläche 27 grenzt, hat bereits auf dem Antragsschreiben der Antragstellerin bestätigt, dass er keine Einwände gegen den Kauf der Wegefläche durch die Antragstellerin hat.
Wege, die im Rahmen einer Flurbereinigung gewidmet wurden, können nur per Satzungsbeschluss wieder eingezogen werden. Für die Wegefläche 27 ist diese Satzung als Anlage beigefügt.
Die beschlossene Satzung ist dem Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung durch den Landrat und dem entsprechenden Veröffentlichungsverfahren tritt die Satzung mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Eine Gemeindestraße, die nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW gewidmet wurde, ist gemäß der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde durch einen Beschluss des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses einzuziehen.
Anschließend ist eine entsprechende Einziehungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung zu erlassen, die im Reichshofkurier öffentlich bekannt zu machen ist. Die Einziehungsverfügung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Übersichtsplan
Anlage 3: Satzungsentwurf mit Anlagen
1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt die Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 54, Flurstück Nr. 27. Der als Anlage 3 beiliegende Satzungsentwurf mit Anlagen wird als Satzung beschlossen. Die Wegefläche wird anschließend an die Antragstellerin veräußert.
2. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Einziehung der Gemein-destraße Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 54, Flurstück 208 teilw. Die Straßenfläche wird anschließend an die Antragstellerin veräußert.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 54, Flurstück Nr. 27 zu beschließen. Der als Anlage 3 zur Vorlage beiliegende Satzungsentwurf mit Anlagen wird empfohleb als Satzung zu beschliessen. Die Wegefläche wird anschließend an die Antragstellerin veräußert.
2. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt die Einziehung der Gemeindestraße Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 54, Flurstück 208 teilw. Die Straßenfläche wird anschließend an die Antragstellerin veräußert.
Herr Webel erläutert die Vorlage.
Ausschussmitglied Hoffmann erkundigt sich, ob die Verwaltung ein Konzept für die Wegeeinziehung erarbeitet hat.
Frau Schmidt führt aus, dass die Verwaltung für eine Wegeeinziehung mögliche sinnvolle Maßnahmen im Einzelfall prüft. Hier waren diese nicht angezeigt.
Ausschussvorsitzender Funke ruft zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
19 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |