Sachverhalt:


Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan und Stellenplan

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen und dem Stellenplan wird dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Er wird nach dieser Einbringung unverzüglich öffentlich bekannt gemacht und während der Dauer des Beratungsverfahrens in den Ausschüssen und im Gemeinderat für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.


Bevor am 08.02.2022 die Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorgesehen ist, erfolgt die Beratung in den Fachausschüssen (sh. Beratungsfolge).

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und dem Stellenplan werden dem Gemeinderat in elektronischer Fassung zur Verfügung gestellt. Den Sachkundigen Bürgern werden ebenfalls die Unterlagen zur Beratung in elektronischer Fassung zur Verfügung gestellt.

Nach Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Beratungsverfahren erfolgt - falls erforderlich -eine Zusammenfassung der Veränderungen in Form einer Veränderungsliste.

Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2022 sehen bei

  1. Erträgen von:

48.808.206 EUR

und

  1. Aufwendungen von:

- 49.088.995 EUR

einen

  1. Fehlbedarf von:

- 280.789 EUR

vor.


Gegenüber der Haushaltsplanung 2020 ergibt sich eine Verbesserung des Ergebnisplanes um 1,18 Mio. EUR.



Der moderate Fehlbedarf im geplanten Jahresergebnis 2022 von 0,28 Mio. EUR darf jedoch nicht über die tatsächliche wirtschaftliche Lage hinwegtäuschen, denn im genannten Fehlbedarf ist eine Bilanzierungshilfe von 2 Mio. EUR enthalten. Der strukturelle Jahresfehlbedarf liegt bei 2,3 Mio. EUR.

Die Bilanzierungshilfe ist nach dem COVID-19-Isolierungsgesetzt dazu bestimmt, konsumtive pandemiebedingte Aufwendungen zunächst zu aktivieren – also aus der Ergebnisrechnung herauszunehmen - und erst in den Folgeperioden über Abschreibungen aufwandswirksam zu erfassen.

Der Finanzplan des Jahres 2022 sieht


  1. Investitionen von:

5.638.804 EUR

vor, die eine

  1. Kreditaufnahme von:

1.201.027 EUR

notwendig machen.

Somit ergibt sich bei einer

  1. Tilgung von:

1.203.492 EUR.

keine Neuverschuldung.



  1. Gegenüber der Vorjahresplanung haben sich Veränderungen ergeben. Die Veränderungen die den Betrag von 100.000 EUR übersteigen sind nachfolgend genannt:

  1. Grundsteuer B, Ertrag 4.040.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 380.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der Erhöhungsbetrag entspricht dem zusätzlichen Ertrag aus der vorgeschlagenen Erhöhung des Hebesatzes um 50 v.H.-Punkte auf 620 v.H.-Punkte.

  1. Gewerbesteuer, Ertrag 15.250.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 1.750.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der Startwert der Vorauszahlungen 2022 beträgt rd. 15,2 Mio. EUR. Daher sind die Erwartungen an einen Planwert von 15,25 Mio. EUR sehr realistisch.

  1. Einkommensteuer, Ertrag 9.300.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 450.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Das Jahr 2021 war durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst. Einkommenseinbußen, u. a. durch Kurzarbeitergeld, waren gegeben. Mit der konjunkturellen Erholung in 2022 wird nun ein höherer Ertrag erwartet.

  1. Umsatzsteuer, Ertrag 1.906.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, minus 224.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die vom Bund seit 2018 mit der Umsatzsteuerbeteiligung gewährten Entlastungmittel für die nach dem SGB II von den Kommunen zu leistenden Kosten der Unterkunft werden ab 2022 deutlich reduziert. Daher der prognostizierte Rückgang.

  1. Kompensationsleistungen, Ertrag 922.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 172.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die Kompensationsleistungen entsprechen dem Zweck der Einkommensteuerbeteiligung und daher gilt die Begründung zu Lit. c).

  1. Schlüsselzuweisungen, Ertrag 0 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, minus 1.540.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die für das GFG 2022 in dem Referenzzeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 um 4,6 Mio. EUR gestiegenen Steuerkraft in Verbindung mit dem gesetzlich normierten Bedarf, lässt keine Schlüsselzuweisung erwarten.





  1. Landeszuweisungen, Ertrag 4.690.436 EUR, PG Verschiedene, plus 3.159.120 EUR ggü. dem Vorjahr.

Fördermittel für die Breitbandversorgung. Kosten 4,6 Mio. EUR; 100% Förderung. 3 Mio. EUR werden für 2022 geplant.

  1. Verkauf, Ertrag 950.000, PG 5701 Wirtschaftsförderung, minus 150.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Es wird mit weniger Grundstücksverkaufserlösen im Gewerbegebiet Wehnrath V. Abschnitt gerechnet.

  1. Auflösung Rückstellungen, Ertrag 2.925.200 EUR, PG Verschiedene, plus 2.644.950 EUR ggü. dem Vorjahr.

In der PG 6101 Steuern/Zuweisungen wurde im Jahresabschluss 2020 eine Rückstellung aus der Zahlung nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW sowie für eine erhöhte Steuerkraft im Jahr 2020 gebildet, um die damit im Zusammenhang stehenden Kommunalverpflichtungen im Jahr 2022 zu neutralisieren.

  1. Außerordentlicher Ertrag, 2.021.167 EUR, PG 6102 Allgemeine Finanzen, minus 410.187 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der Landtag NRW hat aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Belastungen für die Kommunen eine gesetzliche Bilanzierungshilfe beschlossen die es ermöglicht für 2022 die Belastungen aus COVID-19 über die genannte Ertragsposition mit dem Eigenkapital zu verrechnen. In dem Ertrag (2022 vgl. zu 2022 der Finanzplanung aus 2020) ist im Wesentlichen der erwartete Minderertrag aus den Schlüsselzuweisungen und dem Einkommensteueranteil enthalten.

  1. Personalaufwand, 6.823.847 EUR, PG Verschiedene, minus 107.294 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der geringere Personalaufwand ergibt sich aus geringeren Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen.

  1. Versorgungsaufwand, 624.812 EUR, PG Verschiedene, plus 113.349 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der höhere Versorgungsaufwand resultiert aus den gestiegenen Aufwendungen für Versorgungsbezüge und gewährten Beihilfen.

  1. Immobilienunterhalt, Aufwand 1.013.900 EUR, PG 1113 Gebäudemanagement, plus 173.550 EUR ggü. dem Vorjahr.

Naturgemäß variieren die Planansätze für die einzelnen Objekte von Jahr zu Jahr. Für 2022 hat sich das Volumen der Bauunterhaltung erhöht. Größte Steigerung mit 500.000 EUR ist der Unterhaltungsaufwand an der Sporthalle Eckenhagen, Hahnbucher Straße.

  1. Straßenunterhalt, Aufwand 940.000 EUR, PG 5401 Öffentliche Verkehrsflächen, plus 118.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Der verringerte Planansatz resultiert im Wesentlichen aus einer Kürzung bei der großflächigen Straßensanierung (4.000040.790) um 100.000 EUR.

  1. Fertige Erzeugnisse, Aufwand 1.000.000 EUR, PG 1.57.01 Wirtschaftsförderung, minus 200.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Geringerer Herstellungsaufwand für die zu verkaufenden Gewerbegrundstücke in Wehnrath, V. Abschnitt.

  1. Zuschuss an private Unternehmen, Aufwand 3.077.265 EUR, plus 3.028.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

In der PG 5701 wird die Breitbandförderung an das ausführende Unternehmen weitergeleitet. Siehe hierzu Lit. g. Landeszuweisungen.


  1. Asylleistungen, Aufwand 814.819 EUR, PG 3111 Hilfen Asylbewerber, minus 167.672 EUR ggü. dem Vorjahr.

Durch die rückläufige Zahl an zugewiesenen Asylbewerbern/Geflüchteten und Aufgabe einer Sammelunterkunft wird mit geringeren Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gerechnet.

  1. Gewerbesteuerumlage, Aufwand 1.123.700 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 129.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die um 1,75 Mio. EUR höhere Gewerbesteuerplanung erzeugt eine höhere Umlage.

  1. Kreisumlagen, Aufwand 21.246.000 EUR, PG 6101 Steuern/Zuweisungen, plus 1.743.000 EUR ggü. dem Vorjahr.

Die für das GFG 2022 in dem Referenzzeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 um 4,6 Mio. EUR gestiegenen Steuerkraft bildet eine höhere Umlagegrundlage und damit Basis für die Berechnung der Kreisumlagen.

  1. Rechte und Dienste, Aufwand 385.630 EUR, PG 1110 TUIV, plus 110.630 EUR ggü. dem Vorjahr.

Erhöhter Aufwand im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der regio-IT und erhöhter Digitalisierungsaufwand.



  1. Weitere Beratungen

Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplans lässt in Bezug auf die jeweiligen Festsetzungen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum für die anstehenden Beratungen zu. In den kommenden Beratungen besteht nun die Möglichkeit die Einzelveranschlagungen im Ergebnisplan und auch im Investitionsprogramm zu verändern.


Die angewandten Orientierungsdaten sollten beachtet und die verwendeten Realsteuerhebesätze sollten auf deren Zutreffen und deren Angemessenheit hin beurteilt werden.


Zur besseren Einschätzung des Zutreffens und der Angemessenheit der Planung wird auf das Folgende hingewiesen:

  1. Der fiktive Haushaltsausgleich konnte nur durch einen außerordentlichen Ertrag von 2,02 Mio. EUR dargestellt werden. Dieser außerordentliche Ertrag resultiert aus einer nach dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz vorzunehmenden Berechnung, in der coronabedingte Haushaltsbelastungen zusammengefasst und im Jahresabschluss 2022 in der Bilanz aktiviert werden. Insoweit besteht wirtschaftlich ein jahresbezogenes Defizit in Höhe von rd. 2,3 Mio. EUR !

Das Risiko ist der Eigenkapitalverzehr.


  1. Der Ertrag aus der Gewerbesteuer hatte in den vergangenen Jahren eine große Schwankungsbreite; und das auch im Verlauf eines Haushaltsjahres. Anfang März 2021 lag das Anordnungssoll bei 13,8 Mio. EUR, bevor es bis Mitte November 2021 auf ein Allzeithoch von 19,9 Mio. EUR stieg. Aufgrund der erfolgten Nachveranlagungen wird der Startwert für 2022 bei rd. 15,2 Mio. EUR liegen. Trotz der Prognose einer weiterhin guten Konjunkturentwicklung bereiten die im November 2021 drastisch angestiegenen Corona-Inzidenzwerte große Sorge. Eine negative Wirkung auf die Prognosen ist nicht auszuschließen

Das Risiko in Bezug auf die Gewerbesteuerentwicklung bleibt.


  1. Die Einplanung eines außerordentlichen Ertrags in Höhe von rd. 2 Mio. EUR als Bilanzierungshilfe für Aufwand in der COVID-19-Pandemie sowie die Auflösung von vorhandenen Rückstellungen in Höhe von 2,9 Mio. EUR u. a. für Kommunalverpflichtungen sind nicht zahlungsrelevant.

Das Risiko ist eine zunehmende konsumtive Verschuldung.


  1. Für die Bewältigung der tariflichen, inflationären, sozialpolitischen und technikbasierten Zuwächse bei den Aufwendungen ist eine Stärkung der Selbstfinanzierungskraft erforderlich. Die Netto-Abschreibung liegt deutlich unterhalb der Tilgungsrate. Dies bedeutet einen zunehmenden Bestand an Liquiditätskrediten; wobei die Liquiditätskredite die Tilgung finanzieren. Eine Umschichtung der Fremdmittel in den ungesicherten Zinsbereich ist die Folge (Zinsänderungsrisiko!). Die alleinige Finanzierung aus einem -möglichen- überdurchschnittlichen Gewerbesteuerertrag reicht nicht aus. In der zurückliegenden Zeit des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) 2015-2020 wurde der begonnene Weg der moderaten Hebesatzanpassungen bei den Realsteuern zur „HSK-Halbzeit“ abgebrochen und bis heute nicht wieder aufgenommen.

Für das Jahr 2022 ff. wird eine moderate Erhöhung der Grundsteuer B um 50 v.H.-Punkten in 2022 sowie um weitere 25 v.H.-Punkten in 2024 vorgeschlagen.

Das Risiko ist bei zunehmender konsumtiver Verschuldung die Zinsänderung.

  1. Geringe Schwankungsreserve (Ausgleichsrücklage):

Die Ausgleichsrücklage hat zum 31.12.2021 einen Bestand von:


1,92 Mio. EUR

abzüglich des Fehlbedarfs 2021:

- 1,46 Mio. EUR

abzüglich des Fehlbedarfs 2022:

- 0,28 Mio. EUR

liegt der verfügbare Rest bei:

0,18 Mio. EUR



Das Risiko ist grundsätzlich der Bedarf der (fiktiv) auszugleichenden Jahresrechnung 2021. Da sich das Gewerbesteuer-Anordnungssoll 2021 aktuell auf einem Allzeithoch befindet, ist das Risiko eher in der mittelfristigen Finanzplanung zu sehen.

  1. Abschluss des Haushaltsjahres 2021:

Im vierten Quartal 2021 hat sich das Anordnungssoll der Gewerbesteuer auf ein Allzeithoch von 19,9 Mio. EUR gesteigert. Es wird damit gerechnet, dass im Jahresabschluss der Fehlbedarf von 1,46 Mio. EUR sowie die Belastung durch Mehraufwand bzw. Minderertrag, die zu der COVID-19-Isolierung von 2,43 Mio. EUR geführt haben, ausgeglichen werden kann. Sollte dies eintreffen, so könnte der Bestand der Ausgleichsrücklage um ein Jahr vorgetragen werden. Dieser Umstand würde die Finanzsituation für das Jahr 2023 etwas entspannen.

Die Chance liegt im Jahresergebnis 2021.



  1. Des Weiteren werden zur Planung noch folgende Hinweise gegeben:

  1. Für das Haushaltsjahr 2022 wird eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 50 v.H.-Punkten auf 620 v.H.-Punkten vorgeschlagen. Ab 2024 ist eine weitere Anhebung des Hebesatzes um 25 v.H.-Punkten eingeplant. Der Erhöhungsbetrag ist bereits in den Planansätzen 2022 bis 2025 enthalten.









  1. Für das Haushaltsjahr 2022 wird eine Erhöhung der Steuersätze für die Hundehaltung vorgeschlagen. Die Steuer soll für die Haltung eines Hundes von 84 EUR auf 96 EUR, für die Haltung von zwei Hunden von 126 EUR auf 144 EUR und für die Haltung von drei oder mehr Hunden von 156 EUR auf 180 EUR steigen. Die Erhöhungsbeträge sind bereits in den Planansätzen 2022 bis 2025 enthalten.

  2. Der Stellenplan 2022 verzeichnet eine Stellenreduzierung um 1,76 Stellen. Die wesentlichen Veränderungen ergeben sich einerseits aus

+ der Einrichtung einer Stelle nach der Elternzeit in der Tourist-Info,

+ der Erhöhung eines Stellenanteils im Bauhof durch eine Aufgabenverlagerung,

- der Reduzierung eines Stellenanteils in der Personalabteilung

- der Wegfall einer Stelle in der Bauverwaltung (Stätteakten)

- der Wegfall einer Stelle im Tiefbau (Bestattungswesen wurde 2021 neu organisiert).

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte haben ihre Zustimmung erteilt.

  1. Der Aufwand für die großflächige Straßenunterhaltung (PSP 4/40.790) wurde gegenüber der Vorjahresplanung für das Jahr 2022 um 100 TEUR auf 400 TEUR gekürzt. Diese Summe bleibt bis 2023 konstant und erhöht sich in 2024 u. 2025 um je 150 TEUR.

  2. Für gestiegene Bauunterhaltungsmaßnahmen wird im gesamten Finanzplanungszeitraum die konsumtive Verwendung der Schulpauschale mit 530 TEUR geplant. Somit steht dieser Zahlbetrag nicht mehr für investive Zwecke zur Verfügung.

  3. Im Fehlbetrag des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 ist die Belastung durch Mehraufwand bzw. Minderertrag, die zu der COVID-19-Isolierung von 2.021.167 EUR geführt hat enthalten. Sollte der Betrag so im Jahresabschluss bestätigt werden, so ist er zu gegebener Zeit als Abschreibungsaufwand in den Ergebnisrechnungen der zukünftigen Jahre zu verbuchen.



  1. Zu beraten ist noch über:

  1. Schutzkleidung, neue Uniformen und einer Erhöhung der Pauschalzahlung an die einzelnen Einheiten der Feuerwehr. Der finanzielle Umfang beträgt 81 TEUR für 2022 und 161 TEUR für den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2025.

Durch Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2013 wurde mit der Feuerwehr eine Vereinbarung zur Budgetierung der Finanzmittel geschlossen. Zuletzt wurde mit dem Haushaltsbeschluss für das Jahr 2015 das vereinbarte Budget nennenswert aufgestockt. Bei den von der Feuerwehr zusätzlich beantragten Finanzmitteln würde es sich ebenfalls um eine nennenswerte Budgetausweitung handeln.


  1. Die Fraktionen der CDU und FDP möchten die Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien auf Basis von Photovoltaikanlagen fortsetzen und beantragen im Haushaltsplan für das Jahr 2022 das Produkt 1.56.02.02 mit einem Budget von 125.000 EUR zu beplanen.

  2. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die Gemeinschaft der Forstbetriebsgemeinschaften Reichshof beantragen die bisherigen Mittel (50 TEUR) zur Wirtschaftswegeunterhaltung vorübergehend für die Dauer von zunächst 2 Jahren auf 100 TEUR jährlich zu erhöhen.

  3. Die für das Bestattungswesen zuständige Fachabteilung III/32 möchte in den Jahren 2022 bis 2025 für je 2.500 EUR/Jahr Bänke auf den Friedhöfen aufstellen lassen.

  4. Die Tourist-Info möchte für 15 TEUR eine Mineraliengrotte herrichten lassen.






  1. Den Betriebskostenzuschuss für die Mensa in Höhe von 50.000 EUR p.a. ab 2022. Im Schulausschuss am 12.05.2021 wurde vom Mensaverein ein Finanzierungskonzept 2021 vorgelegt. Dieses Finanzierungskonzept wurde für die Schulauschusssitzung am 15.11.2021 in der Weise modifiziert, dass die inzwischen gewonnenen Erkenntnisse zur Umsatzerzielung und zur Personalausstattung in die Planung für das Haushaltsjahr 2022 übernommen werden sollen. Dies bedeutet eine Erhöhung der Entwurfsplanung um 20 TEUR.

  2. Zwischen der Fertigstellung des Haushaltsentwurfs und dessen Einbringung zur Beratung im Gemeinderat haben sich folgenden Planänderungen ergeben:

    • plus 60 TEUR Landeszuweisung Instandhaltungspauschale jährlich ab 2022

    • plus 3 TEUR Landeszuweisung „Kurortepauschale“ jährlich ab 2022

    • minus 330 TEUR aus der Nachzahlung zur Abrechnung (+130 TEUR) der differenzierten Kreisumlagen Berufskolleg, Jugendamt und Volkshochschule für das Jahr 2020; im Entwurf geplant ist eine Erstattung von 200 TEUR

    • plus 17 TEUR aus der neuen Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse jährlich ab 2022.



Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss, der Ausschuss für Tourismus und Kultur, der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk und der Haupt- und Finanzausschuss beraten zur Beschlussfassung des Gemeinderates / der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie den Stellenplan mit Wirkung ab dem 01. Januar 2022.




Gemeindekämmerer Dresbach trägt zur Haushaltssatzung 2022 und zum Beratungsgebiet des Haupt- und Finanzausschusses vor.


Es schließt sich eine Aussprache an.


Aufgrund von Beratungsbedarf wird auf einen Empfehlungsbeschluss verzichtet.