Beschluss: zurückgezogen

Sachverhalt:


Nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.


Der Brandschutzbedarfsplan wurde daher in einem aufwendigen Prozess gemeinsam mit der Leitung der Feuerwehr und unter Zuhilfenahme eines fachkundigen Mitgliedes der Reichshofer Feuerwehr nach derzeitigen Erkenntnissen überarbeitet.

Dargelegt sind deshalb insbesondere

- eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken (Gefährdungspotential)


- die Darstellung der derzeitigen Ist-Struktur der Feuerwehr im Bereich von Standorten, Fahrzeugen und Personal


- eine Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden
Leistungen (Schutzziel)
sowie dessen derzeitigem Erreichungsgrad

- eine Ermittlung des zu
r Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Solls im Rahmen eines Maßnahmenkonzeptes zu Standorten, Fahrzeugen und Personal


Ziel des Brandschutzbedarfsplans ist es, die vorhandenen räumlichen, technischen und
personellen Strukturen im Gemeindegebiet zu erfassen, notwendige Veränderungen
darzustellen und die Weiterentwicklung entsprechend den Zielsetzungen im
Geltungszeitraum zu verwirklichen.


Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen sind zeitlich gleichlautend im Haushaltsplanentwurf 2022 aufgenommen.

Der Zeitraum der Erarbeitung der Fortschreibung hat aufgrund von personellen Engpässen und Personalwechseln einige Zeit in Anspruch genommen. Daher erfolgt eine Verabschiedung erst zu Beginn des Jahres 2022. Die Gültigkeitsdauer bleibt unverändert bis Ende 2025.


Die Fortschreibung wird in der Sitzung des Bau-, Planungs- Verkehrs- und Umweltausschusses gemeinsam durch Leitung der Feuerwehr und Verwaltung näher vorgestellt.



Anlagen:


Anlage: 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt, der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat / der Gemeinderat beschließt die
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Jahre 2022-2025.



Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.