Sachverhalt:


Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen, die zurzeit in der Fassung des VII. Nachtrags zur Satzung vom 16.12.2009 in Kraft ist, soll auf der Grundlage der aktuellen Mustersatzung des Städte und Gemeindebundes NRW und zwischenzeitlich erfolgter Gesetzes-änderungen entsprechend inhaltlich überarbeitet, angepasst und neu erlassen werden.


Anlass der Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist die Anpassung an das geänderte Landeswassergesetz NRW sowie die neuauszuschreibende Abfuhr der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.


Hierbei wurden insbesondere die Abfuhrintervalle der vollbiologischen Kleinkläranlagen überprüft. Die Abfuhrintervalle für Grundstücksentwässerungsanlagen sind im Oberbergischen Kreis sehr unterschiedlich geregelt.


Für die Gemeinde Reichshof schreibt die geltende Satzung, wie bei der Hälfte der Kommunen im Kreisgebiet, ein Abfuhrintervall bei Bedarf, mindestens jedoch im zweijährigen Abstand vor. In den Gemeinden Lindlar und Wipperfürth sind die Abfuhrintervalle im dreijährigen Abstand festgelegt.


In der Praxis zeigte sich, dass bei Erreichen des Mindestzeitraumes der Abfuhrbedarf oftmals noch nicht gegeben war. Die Frist für Abfuhrintervalle soll ebenfalls auf einen dreijährigen Abstand erhöht werden.

Die anderen Vorschriften der Satzung sollen entsprechend den Änderungen im LWG an die Mustersatzung des StGB angepasst werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu beschließen.

Anlagen:


    1. Geänderter Satzungstext B/81 Reichshof

    2. Synopse

    3. Übersicht Satzungen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im

    Oberbergischen Kreis

4. aktuelle Mustersatzung StGB NRW


Der Betriebsausschuss Wasser- / Abwasserwerk empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Betriebsausschuss Wasser- / Abwasserwerk empfiehlt dem Rat die Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu beschließen.



Herr Webel erläutert die Vorlage.


Es schließt sich eine Aussprache an.


Ausschussvorsitzende Theis ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0