Sachverhalt:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 31.08.2020 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zum Erlass einer 2. Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für die Ortslage Hasenbach durchzuführen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 01.06.2021. Diese hatten die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen und Anregungen bis zum 21.07.2021 vorzubringen.

Folgende Stellungnahmen wurden von den beteiligten Behörden vorgebracht:

Oberbergischer Kreis


siehe Anlage 1


Stellungnahme der Verwaltung


zu 1:


Die näheren Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Vorschriften über den Artenschutz sind in dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag dargelegt. Um Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen auszuschließen, werden die in dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag aufgeführten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in einem Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger gesichert, der vor Rechtskraft der Satzung abgeschlossen wird.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


zu 2.

Die Abbuchung des ökologischen Ausgleichs von dem gemeindlichen Ökokonto erfolgt unmittelbar nach Rechtskraft der Satzung. Der Nachweis über die erfolgte Abbuchung vom Ökokonto wird vertragsgemäß zum Jahresende dem Oberbergischen Kreis übermittelt.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.



zu 3.

Gegen die Ergänzungssatzung bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken, sofern der Landschaftspflegerische Fachbeitrag angepasst wird und die mit der Planung verbundenen Eingriffe in das Bodenpotenzial ausgeglichen werden.

Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag wurde in Absprache mit der Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises entsprechend angepasst.



Die Anregung wird beachtet.



zu 4.

In dem Städtebaulichen Vertrag wird aufgenommen, dass der abgeschobene und ausgehobene Oberboden auf dem Grundstück verbleibt.



Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.



zu 5.

Die Belange des Brandschutzes sind in dem Planverfahren geprüft worden und erfüllen die Vorgaben.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.



Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten sich ohne Anregungen vorzubringen:

PLEdoc 45029 Essen

Industrie- und Handelskammer 51604 Gummersbach

Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst 40408 Düsseldorf

Bezirksregierung Arnsberg, Bergbau 44025 Dortmund

Deutsche Funkturm GmbH 50672 Köln

Bundesamt für Infrastruktur 53123 Bonn

Aggerverband 51645 Gummersbach


Die Bürgeranhörung wurde nach Bekanntmachung vom 21.06.2021 bis 21.07.2021 im Rahmen der öffentlichen Auslegung durchgeführt.


Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht.



Die Verwaltung schlägt vor, nach Entscheidung über die vorgebrachten Hinweise und Anregungen die Satzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB zu beschließen.



Anlagen:


1. Stellungnahme Träger öffentlicher Belange

2. Satzungstext

3. Planzeichnung

4. Begründung

5. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag einschließlich Fachbeitrag Artenschutz



  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss / der Rat nimmt Kenntnis von der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und empfiehlt / beschließt über die während der Beteiligung vorgebrachten Anregungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu verfahren.


  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt den Erlass der 2. Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hasenbach.


Es wird folgender Beschluss gefasst

  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und empfiehlt über die während der Beteiligung vorgebrachten Anregungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu verfahren.


  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der 2. Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hasenbach zu beschließen.


Frau Schmidt erläutert den Ausschussmitgliedern die Vorlage.


Ausschussvorsitzender Funke ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

1