Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Eigentümer der Fläche Gemarkung Eckenhagen, Flur 23, Flurstück 2225 beantragt, den Bebauungsplan Nr. 3 „Eckenhagen-Fehlberg“ zu ändern, um Planungsrecht für seine Parzelle zu schaffen.


Da der Flächennutzungsplan für den zu ändernden Bereich bereits Wohnbaufläche darstellt, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es ist auch kein Vorhaben geplant, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Aus diesen Gründen kann die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Eckenhagen-Fehlberg“ im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.


Das Verfahren soll vorbehaltlich der noch nicht gesicherten Erschließung des Grundstücks durchgeführt werden.

Im Rahmen des Umlegungsverfahrens in Eckenhagen am Fehlberg ist seinerzeit der Beschluss gefasst worden, die Erschließung über eine Grunddienstbarkeit auf der Parzelle 2226 zu sichern. Es fehlt hierzu zum jetzigen Zeitpunkt noch die Eintragung im Grundbuch.


Der Antragsteller beauftragt ein Planungsbüro mit der Durchführung der Planung. Die Kosten des Aufstellungsverfahrens seitens der Gemeinde Reichshof trägt ebenfalls der Antragsteller.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Eckenhagen-Fehlberg“ zu beschließen.



Anlagen:

    1. Übersichtsplan

    2. Antragsschreiben


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.3 „Eckenhagen-Fehlberg“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.3 „Eckenhagen-Fehlberg“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Frau Schmidt erläutert den Ausschussmitgliedern die Vorlage.


Ausschussvorsitzender Funke ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0