Beschluss: geändert beschlossen

Sachverhalt:

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat den Zuwendungserlass für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich vom 12.02.2003 geändert. Die Änderung des Erlasses für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I vom 23.10.2010, zuletzt geändert am 12.12.2018, betrifft die Anhebung des Höchstbeitrages der Elternbeiträge.

In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger ab dem 01.08.2020 Elternbeiträge bis zur Höhe von 203 € pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Ab dem 01.08.2021 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet - um jeweils 3%.“

Die letzte Beitragserhöhung wurde zum 01.08.2017 beschlossen. Seitdem sind die Zuschüsse an die Kooperationspartner um ca. 100.000,00 € gestiegen ohne dass die Beiträge erhöht wurden. Lediglich die Zuwendungen des Landes NRW haben sich in dem Zeitraum kontinuierlich erhöht.

Durch die jährliche Erhöhung der Höchstgrenze der Elternbeiträge um 3% kann zum 01.08.2022 ein Höchstbeitrag von 215,00€ pro Monat pro Kind erhoben werden.

Die Preisgleitklausel in den Kooperationsverträgen sieht eine jährliche Erhöhung der Zuschüsse vor, sodass es notwendig ist die Beiträge kostendeckend anzupassen.



Aktuelle Beitragstabelle:

Einkommens-gruppe

Bruttojahres-

einkommen

Anzahl der

Kinder (in %)

aktueller

Elternbeitrag

Elternbeitrag ab

01.08.2022

1

bis 25.000,00€

85 (45%)

40,00€

48,00€

2

bis 32.200,00€

12 (6%)

50,00€

60,00€

3

bis 39.300,00€

11 (6%)

70,00€

84,00€

4

bis 46.400,00€

20 (11%)

90,00€

108,00€

5

bis 53.500,00€

5 (3%)

110,00€

131,00€

6

bis 60.600,00€

6 (3%)

130,00€

155,00€

7

bis 67.700,00€

3 (2%)

150,00€

179,00€

8

bis 74.800,00€

5 (3%)

170,00€

203,00€

9

über 74.800,00€

40 (21%)

180,00€

215,00€



Durch die Erhebung der Beiträge steigen die durchschnittlichen Einnahmen pro Kind von derzeit 1.026,00€ auf 1.227,00€. Dadurch erhöhen sich die Erträge um 37.600,00€.

Des Weiteren sind die Preise für das Mittagessen auf 3,00€ bzw. 3,50€ gestiegen, sodass der Abschlag für das Mittagessen auf 56,00€ erhöht werden muss.



Schulen

Preis pro

Essen

Schultage
im Jahr

Kosten pro
Schuljahr

monatlicher

Abschlag

Denklingen

3,20 €

190

608,00 €

55,27 €

Eckenhagen

3,00 €

190

570,00 €

51,82 €

Hunsheim

3,50 €

190

665,00 €

60,45 €

Wildbergerhütte

3,20 €

190

608,00 €

55,27 €

Mittelwert

56,00 €





Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt den VI. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der

Gemeinde Reichshof.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss empfiehlt dem Rat den VI. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Reichshof mit einer Gebührenerhebung von lediglich 10 % zu beschließen.


Herr Hermes stellt den Ausschussmitgliedern die Vorlage vor.


Es schließt sich eine Aussprache an.

Die Ausschussmitglieder erkundigen sich, ob eine Gebührenerhöhung um 20 % zwingend notwendig ist.


Gemeindekämmerer Dresbach führt aus, dass auch eine Gebührenerhöhung um 10 % möglich ist, dies aber das absolute Minimum ist.


Ausschussmitglied M. Leienbach stellt den Antrag, die Gebühren für das Jahr 2022 um lediglich 10 % zu erhöhen und für das Jahr 2023 erneut zu prüfen, ob eine Erhöhung um weitere 10 % notwendig ist.


Ausschussmitglied Doepp stellt den Antrag, die Gebühren für das Jahr 2022 um lediglich 15 % zu erhöhen und für das Jahr 2023 erneut zu prüfen, ob eine Erhöhung um weitere 5 % notwendig ist.


Es schließt sich erneut eine Aussprache an.


Ausschussvorsitzender Semmler lässt zunächst über den gestellten Antrag von Ausschussmitglied M. Leienbach abstimmen.


Die angepassten Gebührensätze sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

14

dagegen:

2

Enthaltung:

0