Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


In dem Bereich, in dem die oben genannten Wirtschaftswegeflächen liegen, entsteht ein Baugebiet der BGW. Nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen und Neuparzellierung der Grundstücke erfolgt eine Widmung der Erschließungsstraßen als Gemeindestraßen entsprechend des Bebauungsplanes Nr. 16.


Die Wegeflächen wurden im Rahmen der Flurbereinigung Nosbach als Wirtschaftswege gewidmet. Die Lage der Wegeflächen ist auf den der Satzung als Anlage beigefügten Plänen Anlage 1 und 2 ersichtlich.


Die Absicht der Wegeeinziehung wurde im Reichshofkurier vom 10.10.2020 bekannt gemacht. Des Weiteren wurden die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 56, Flurstück 474, welches an die Wegeflächen Nr. 467 und 490 grenzt und sich nicht im Eigentum der Gemeinde befindet, angeschrieben und über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwänden informiert. Von den Grundstückseigentümern wurden keine Einwände erhoben.

Der zuständige Ortsvorsteher des Bezirkes Wildbergerhütte wurde ebenfalls über die beabsichtigte Einziehung unterrichtet, der Ortsvorsteher hat keine Bedenken gegen die Wegeeinziehungen geäußert.


Wege, die im Rahmen einer Flurbereinigung gewidmet wurden, können nur per Satzungsbeschluss wieder eingezogen werden. Diese Satzung ist als Anlage beigefügt.


Die beschlossene Satzung ist dem Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung durch den Landrat und dem entsprechenden Veröffentlichungsverfahren tritt die Satzung mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.



Anlagen:



Anlage 1: Satzungsentwurf mit Anlagen



Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen / der Rat beschließt die Einziehung der Wirtschaftswegefächen


- Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 56, Flurstück 467

- Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 56, Flurstück 469

- Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 56, Flurstück 490



Der als Anlage 1 beiliegende Satzungsentwurf mit Anlagen wird als Satzung beschlossen.






Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt die Einziehung der Wirtschaftswegefächen


- Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 56, Flurstück 467

- Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 56, Flurstück 469

- Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 56, Flurstück 490



Der als Anlage 1 zur Vorlage beiliegende Satzungsentwurf mit Anlagen wird als Satzung beschlossen.


Ratsmitglied Funke teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

26

dagegen:

0

Enthaltung:

1