Sachverhalt:
Die Gemeinde hat gemäß § 117 GO NRW i.V.m. § 53 KomHVO in dem Jahr einen Beteiligungsbericht zu erstellen in dem die Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a GO NRW befreit ist.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 die Befreiung des Gesamtabschlusses 2019 beschlossen. Aufgrund des Beschlusses verpflichtet sich die Gemeinde einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen und einen gesonderten Beschluss des Rates in der öffentlichen Sitzung herbeizuführen.
Der Beteiligungsbericht enthält folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form:
- die Beteiligungsverhältnisse
- die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
- eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches,
- eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.
In dem Beteiligungsbericht ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Fiktion der wirtschaftlichen Einheit der verbundenen Unternehmen dargestellt.
Der Beteiligungsbericht ist anschließend öffentlich bekannt zu machen.
Der Rat beschließt den Beteiligungsbericht 2019 gemäß § 117 GO NRW i.V.m § 53 KomHVO.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat beschließt den Beteiligungsbericht 2019 gemäß § 117 GO NRW i.V.m § 53 KomHVO.
Gemeindekämmerer Dresbach erläutert die Vorlage.
Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
26 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |