Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die Gemeinde hat gemäß § 117 GO NRW i.V.m. § 53 KomHVO in dem Jahr einen Beteiligungsbericht zu erstellen in dem die Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a GO NRW befreit ist.


Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 die Befreiung des Gesamtabschlusses 2019 beschlossen. Aufgrund des Beschlusses verpflichtet sich die Gemeinde einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen und einen gesonderten Beschluss des Rates in der öffentlichen Sitzung herbeizuführen.


Der Beteiligungsbericht enthält folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form:


-         die Beteiligungsverhältnisse

-         die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,

-         eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches,

-          eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.


In dem Beteiligungsbericht ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Fiktion der wirtschaftlichen Einheit der verbundenen Unternehmen dargestellt.


Der Beteiligungsbericht ist anschließend öffentlich bekannt zu machen.


Der Rat beschließt den Beteiligungsbericht 2019 gemäß § 117 GO NRW i.V.m § 53 KomHVO.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt den Beteiligungsbericht 2019 gemäß § 117 GO NRW i.V.m § 53 KomHVO.


Gemeindekämmerer Dresbach erläutert die Vorlage.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

26

dagegen:

0

Enthaltung:

0