Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Sportverein SSV Wildbergerhütte - Odenspiel plant im Rahmen der Fördermaßnahme „Moderne Sportstätten“ den Bau eines Vereinshauses auf dem Gelände des Sportplatzes Wildbergerhütte.


Zu diesem Zweck sollen die bestehenden Gebäude abgerissen werden und an gleicher Stelle das ca. 60 qm große Vereinsheim gebaut werden.


Der rechskräftige Bebauungsplan Nr. 18 „Wildbergerhütte – Welper Siefen“ setzt am Rande des Sportplatzes eine Baugrenze fest, in der seinerzeit die Toilettenanlage gebaut wurde.

Für die benachbarten Gebäude, welche bisher als Vereinsheim dienten, gibt es kein Planungsrecht.


Um einen Neubau an gleicher Stelle realisieren zu können, muss zunächst der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass eine Baugrenze für ein neues Gebäude eingezeichnet wird.


Die bestehende Toilettenanlage liegt geringfügig außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze. Dieser bauordnungswidrige Zustand wird mit dieser 8. vereinfachten Änderung behoben.


Zusammenfassend wird mit der 8. vereinfachten Änderung die Baugrenze am Rand des Sportplatzes erweitert, um


- den Neubau eines neuen Vereinsheimes realisieren zu können und


- die Toilettenanlage zu legalisieren.


Da durch die beantragte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet werden und Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter nicht bestehen, kann die Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Wildbergerhütte – Welper Siefen“ im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wildbergerhütte – Welper Siefen“ zu beschließen.



Anlagen:


  1. Übersichtsplan

  2. Antragsschreiben



Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wildbergerhütte – Welper Siefen“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wildbergerhütte – Welper Siefen“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Herr Webel erläutert die Vorlage.


Ausschussvorsitzender Funke ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0