Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Planungsträger beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes, um das Baugrundstück Gemarkung Wildberg-Erdingen, Flur 40, Flurstück 190 besser ausnutzen zu können. Der im Bebauungsplan festgesetzte Wendehammer wird verschoben.

Die Planänderung ist bereits im Vorfeld mit den Belangen der Tiefbauabteilung abgestimmt worden.


Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens trägt der Antragsteller.


Der Planungsträger beauftragt ein Planungsbüro mit der Erarbeitung der Unterlagen.


Da durch die beantragte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet werden und Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter nicht bestehen, kann die Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erdingen – Im Hof“ zu beschließen.


Anlagen:


    1. Übersichtsplan

    2. Antragsschreiben


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erdingen – Im Hof“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erdingen – Im Hof“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Herr Webel erläutert die Vorlage.


Ausschussvorsitzender Funke ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0