Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat der Gemeinde Reichshof beauftragt die Verwaltung eine unbürokratische kurzfristige Lösung zu schaffen, um den Gastronomen eine Außengastronomie bis 24.00 Uhr während der EM und längstens bis zum Ende des Sommers zu ermöglichen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Herausschieben der Sperrstunde aus dem Jahr 1987 zu aktualisieren.


Ratsmitglied Funke erläutert den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion.


Ratsmitglied Oettershagen erkundigt sich wie viele Gastronomen in Reichshof eine Außengastronomie betreiben.

Bürgermeister Gennies teilt mit, dass die meisten Gastronomen eine Außengastronomie betreiben.


Ratsmitglied Schirp erkundigt sich, ob die Öffnung der Außengastronomie im Ortsrecht der Gemeinde Reichshof festgelegt ist.

Frau Schmidt führt aus, dass im Landesimmissionsschutzgesetz der Schutz der Nachtruhe normiert ist. Daneben gilt die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Reichshof. Rechtlich gibt es die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen. Da die Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Herausschieben der Sperrstunde aufgrund gesetzlicher Vorgaben längere Zeit in Anspruch nimmt, schlägt Frau Schmidt vor, dass die Gastronomen einen Antrag stellen, über diesen dann nach Abwägung der konkreten Nachbarschaftssituation großzügig entschieden werden soll. Sie schlägt darüber hinaus vor, zusätzlich die ordnungsbehördlichen Verordnung zum Herausschieben der Sperrstunde durch die Verwaltung zu aktualisieren, um grundsätzliche Regelungen auch für zukünftige sportliche Events zu haben und die Verordnung dem aktuellen Zeitgeist anzupassen.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

30

dagegen:

0

Enthaltung:

0