Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Der Schulträger legt (...) die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen (...) fest. Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist (…). (Auszug aus § 46 Abs. 3 SchulG).


Am 06.10.2020 hat der Rat der Gemeinde Reichshof die Bildung von zwei Eingangsklassen für alle Reichshofer Grundschulen für das Schuljahr 2021/2022 beschlossen.

Die Anzahl der schulpflichtigen Kinder an der Grundschule in Denklingen ist von August 2020 um 11 Kinder auf 60 Schüler gestiegen. Gemäß § 6a I Nr. 3 der Verordnung zur Ausführung des §93 Absatz 2 Schulgesetz sind somit drei Eingangsklassen an der GGS Denklingen zu bilden.


Der Schul- Sozial- Jugend- und Sportausschuss empfiehlt / der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt gem. § 81 Abs. 1 SchulG NRW an der GGS Denklingen die Eingangsklassen zum Schuljahr 2021/2022 dreizügig zu bilden.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt gem. § 81 Abs. 1 SchulG NRW an der GGS Denklingen die Eingangsklassen zum Schuljahr 2021/2022 dreizügig zu bilden.


Ratsmitglied Semmler teilt mit, dass der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

30

dagegen:

0

Enthaltung:

0