Sachverhalt:


Am 20.05.2020 hat der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Denklingen – Asbach Park gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 29.03.2021 bis 30.04.2021 stattgefunden. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.03.2021 um Stellungnahme gebeten.


Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind in die Abwägung aufgenommen und berücksichtigt worden.


Die Verwaltung schlägt vor, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Denklingen – Asbach Park“ als Satzung zu beschließen.


Anlagen:


    1. Übersichtsplan

    2. Planzeichnung

    3. Begründung

    4. Abwägungsvorschlag der Verwaltung

    5. Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange


a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis / der Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Denklingen – Asbach Park“ als Satzung.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

a) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.


b) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Denklingen – Asbach Park“ als Satzung zu beschließen.


c) Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis, dass der im Bereich der Außenanlagen des geplanten Kindergartens anstehende Oberboden entsprechend des vorliegenden Bodengutachtens unauffällig ist.

Zur Sicherstellung, dass im Bereich der Kinderspielflächen kein belastetes Bodenmaterial eingebracht wird, erfolgt in Abstimmung mit dem Bodengutachter eine Baubegleitung des Vorhabens.


Herr Webel erläutert die Vorlage.


Ausschussmitglied Wiesner bemängelt, dass die Verwaltung die Bedenken des Oberbergischen Kreises – Bodenschutz nicht ausreichend weiter berücksichtigt hat. Da das erste Bodengutachten eine starke Belastung durch Blei aufgewiesen hat und das zweite Gutachten hingegen nicht, erhebt er Zweifel an dem Bodengutachten. Er beantragt, dass die Verwaltung die vorgebrachte Stellungnahme des Kreises in der Abwägung aufnimmt.


Frau Schmidt führt aus, dass die beiden Bodenproben an unterschiedlichen Stellen entnommen worden sind, so dass eine Abweichung durchaus möglich ist.


Es schließt sich eine Aussprache an.


Ausschussvorsitzender Funke ergänzt den Beschlussvorschlag um Punkt c) und ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

1