Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


In der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 12.04.2021 ist die Änderungsabsicht bereits erörtert worden (Vorlage Nr. 2020/00079).


Der Ausschuss hat die Einleitung des Verfahrens vertagt, um der Verwaltung Gelegenheit zu geben, sich der Bedenken der Anwohner anzunehmen. Es wird befürchtet, dass die Gewerbebetriebe immer näher an die Ortschaft heranrücken und die der Abschirmung dienende Begrünung aufgegeben wird.


Der Planungsträger beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung Sinspert, Flur 2, Parzelle 264 im Gewerbegebiet Wehnrath im rückwärtigen Grundstücksbereich den Anbau eines Schulungsraumes.


Es wurde zwischenzeitlich geprüft, ob der zusätzliche Raum auch an anderer Stelle auf dem Grundstück errichtet werden könnte oder eine Aufstockung möglich wäre.


Der Platz vor und neben dem Bestandsgebäude wird für notwendige Stellplätze und als Zufahrtsmöglichkeit für große LKW benötigt. Zudem wird die Freifläche für Weiterbildungen im offenen Bereich genutzt.


Der Aufbau eines zusätzlichen Geschosses auf dem Bestandsgebäude scheidet wegen der vorhandenen Bausubstand konstruktionsbedingt aus. Zudem würde sich diese Lösung optisch für die Ortschaft Wehnrath negativ auswirken.


Die vorhandene Gebäudeinfrastruktur lässt keine sinnvolle Alternative zum geplanten Standort des Anbaus zu.


Vor dem Hintergrund der Wirtschaftsförderung befürwortet die Verwaltung das Vorhaben. Das Abschirmungsgrün bleibt mit einer Breite von 3 m erhalten und kann seine Funktion weiterhin erfüllen.


Es werden im weiteren Verfahren landschaftspflegerische Maßnahmen festgelegt, die den Eingriff in Landschaft und Natur ausgleichen.


Da durch die beantragte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nicht bestehen und Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet werden, kann die Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, 2. BA "Gewerbegebiet Wehnrath" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.


Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens trägt der Antragsteller. Eine Kostenübernahmeerklärung geht aus dem Antragsschreiben hervor.


Der Antragsteller beauftragt ein Planungsbüro zur Erstellung der für die Planung erforderlichen Unterlagen.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, 2. BA "Gewerbegebiet Wehnrath" zu beschließen.


Anlagen:


    1. Übersichtplan

    2. Antragsschreiben


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, 2. BA "Gewerbegebiet Wehnrath" gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, 2. BA "Gewerbegebiet Wehnrath" gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.


Herr Webel erläutert die Vorlage.


Es schließt sich eine kurze Aussprache an.


Ausschussvorsitzender Funke ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

0