Beschluss: geändert beschlossen

Sachverhalt:

Mit Schulmail vom 28.01.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW geregelt, dass der Präsenzunterricht bis einschließlich 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben muss und der Unterricht als Distanzunterricht erteilt wird. Die schulische Nutzung der Schulgebäude und Anlagen wurden bis zum 14. Februar untersagt.


Mit Schulmail vom 11.02.2021 teilte das MSB NRW mit, dass ab dem 22.02.2021 der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- u. Distanzunterricht wieder aufzunehmen ist. Dabei sollen die Angebote des Offenen Ganztag noch nicht regelhaft aufgenommen werden. An den Grundschulen in Wildbergerhütte, Eckenhagen und Denklingen wurden die Angebote der OGS und der Grundschulbetreuung von 8.00 bis 13.10 Uhr nur zu 25% in Anspruch genommen. In Hunsheim waren es sogar unter 15%.


Ab dem 22.03.2021 wurden die Schulen, durch Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises, wieder geschlossen.


Die Elternbeitragssatzungen eröffnen keine Möglichkeit, für die Dauer des Betreuungsverbotes die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag, gemäß 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87,88 und 92 SGB XII, setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers voraus.


Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben.


Die Gemeinde Reichshof verzichtet, sowohl bei der vorläufigen Festsetzung als auch später im Rahmen der Überprüfung, auf die vollen Monatsbeiträge für Februar und März 2021.


Finanzielle Auswirkungen:

Wenn man die Sollstellungen für Februar und März 2021 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag von rd. 40.954,40 Euro zu rechnen, der sich auf die beiden Betreuungsangebote wie folgt aufteilt:



Beiträge Februar

Beiträge März

Summe Beiträge

OGS

15.910,00 €

15.910,00 €

31.820,00 €

Grundschulbetreuung

Von 8.00 bis 13.10 Uhr

4.567,20 €

4.567,20 €

9.134,40 €

Gesamtsumme

20.477,20 €

20.477,20 €

40.954,40 €


Bereits bezahlte Elternbeiträge für Februar und März 2021 werden mit den Forderungen für Mai und Juni 2021 verrechnet.


Die Gemeinde Reichshof setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme


  • des Betreuungsangebotes der Offenen Ganztagsgrundschule und des Betreuungsangebotes der Grundschule von 08.00 Uhr bis 13.10 Uhr


für die Monate Februar und März 2021 aus.


Diese Regelung gilt auch für Personen, deren Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen mussten.


Die Entscheidung erfolgt unabhängig davon, ob das Land NRW sich an den Einnahmeausfällen beteiligt. Die Einnahmeausfälle sollen, sowohl in der Planung als auch im Rechnungsergebnis, nach den Vorgaben des Covid-19-Isolierungsgesetzes NRW isoliert werden. Falls das Land NRW Elternbeiträge erstatten sollte, sind diese davon anzurechnen.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Die Gemeinde Reichshof setzt das Abbuchungsverfahren für die Erhebung von Elternbeiträge der „Übermittagsbetreuung“ und der „OGS“ für den Zeitraum Mai bis Juli 2021 aus. Für die Mittagsverpflegung gilt der Zeitraum Mai und Juni 2021.

Sofern also ein SEPA-Mandat vorliegen sollte, werden die Beiträge nicht abgebucht. Beiträge per Dauerauftrag oder Überweisung werden zurückerstattet.



Herr Hermes erläutert die Vorlage.



Gemeindekämmerer Dresbach erläutert den Ausschussmitgliedern, dass die Landesregierung bislang keine Zusage zur Fortsetzung der hälftigen Übernahme der entgangenen Einnahmen gegeben hat.

Der Städte- und Gemeindebund NRW rät bis zur Regelung durch die Landesregierung von vorgezogenen Einzelbeschlüssen ab. Somit würde bei einer Einzelentscheidung für die

Monate Februar 2020 bis Juni 2020 das Erstattungsrisiko für Reichshof bei rd. 50.000 EUR liegen.

Aus diesem Grund empfiehlt er, das Abbuchungsverfahren für die Erhebung von Elternbeiträge der „Übermittagsbetreuung“ und der „OGS“ für den Zeitraum Mai bis Juli 2021 auszusetzen.


Es schließt sich eine Aussprache an.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0