a) Gemeindekämmerer Dresbach teilt mit, dass der Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Aufsichtsbehörde am 09. April 2021 folgendes verfügt hat:

Gegen die Haushaltssatzung 2021 und den Haushaltsplan 2021 werden aufsichtsbehördlich keine Bedenken geltend gemacht. Die Haushaltssatzung 2021 kann somit öffentlich bekannt gemacht und anschließend der Haushaltsplan 2021 vollzogen werden.“

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 erfolgt in der Ausgabe der Reichshofkuriers vom 24. April 2021. Die Haushaltssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.


b) Gemeindekämmerer Dresbach stellt den Ausschussmitgliedern den Haushaltsbericht der Gemeinde Reichshof für das 1. Quartal 2021 vor.

Der Quartalsbericht lässt noch nicht viele Erkenntnisse zu. Durch den verspäteten Haushaltsbeschluss am 09. März 2021 und die erst am 02. Mai 2021 in Kraft tretende Haushaltssatzung befinden sich die Verwaltung bis dato in der "vorläufigen Haushaltsführung".

Auch die Steuererträge enthalten noch keine vollständige Information, da die erste Rate der Einkommnen- und Umsatzsteueranteile erst Ende April ausgezahlt wird. Coronabedingt könnten die Beträge geringer als geplant ausfallen.

Auf jeden Fall ist positiv zu vermerken, dass es noch keine ungeplanten Aufwendungen gibt und die Sollstellung bei der Gewerbesteuer mit rd. 0,5 Mio. EUR über der Planung liegt.

Ebenfalls positiv kann sich für die Gemeindefinanzen auswirken, dass der Kreistag zur Stabilisierung der Kreisumlagen in den Jahren 2021 und 2022 für den Einsatz der Ausgleichsrücklage votiert hat. Mit dem Beschluss zum Kreishaushalt ist in den nächsten Monaten zu rechnen.

Die Entwicklung des Liquiditätskredits stellt sich aktuell noch sehr positiv dar. Der Kreditbestand von -1,5 Mio. EUR profitiert einerseits von dem außerplanmäßigen Ertrag in Höhe von 4,5 Mio. EUR aus der Gewerbesteuerausgleichszahlung des Bundes/Landes NRW und andererseits von den geringen Investitionsauszahlungen in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung.


Bei den Werken Wasser und Abwasser verläuft die Linie des Liquiditätskredits gleichmäßiger, aber tendenziell tiefer ins Minus.


Der Bestand an Investitionskrediten reduziert sich aktuell dadurch, dass die Tilgungsleistung die Neuaufnahme deutlich übersteigt.

Ob dies Bestand haben kann, hängt im Wesentlichen von den Investitionszwängen im Abwasserbereich ab.