Beschluss: an Verwaltung zurück verwiesen

Sachverhalt:


Die auf dem Grundstück Gemarkung Sinspert, Flur 2, Parzelle 264 im Gewerbegebiet Wehnrath ansässige Firma benötigt im rückwärtigen Grundstücksbereich eine erweiterte Baufläche, um den Anbau eines Schulungsraumes realisieren zu können.


Die Erweiterung der Baugrenze erfordert ein Bauleitplanverfahren, um die Baugrenze in den Grünstreifen hinein zu verlängern.


Da durch die beantragte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nicht bestehen und Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet werden, kann die Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, 2. BA "Gewerbegebiet Wehnrath" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.


Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens trägt der Antragsteller. Eine Kostenübernahmeerklärung geht aus dem Antragsschreiben hervor.


Der Antragsteller beauftragt ein Planungsbüro zur Erstellung der für die Planung erforderlichen Unterlagen.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, 2. BA "Gewerbegebiet Wehnrath" zu beschließen.


Anlagen:


1. Übersichtplan

2. Antragsschreiben




Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30, 2. BA "Gewerbegebiet Wehnrath" gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss vertagt die Beschlussfassung in die Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 22.06.2021

2. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mögliche Alternativen, wie z.B. Aufstockung oder Anbau innerhalb der bestehenden Baufläche zu prüfen.


Herr Webel erläutert die Vorlage.


Ausschussmitglied Dohrmann teilt mit, dass die Einwohner des Ortsteils Wehnrath für Änderungen der Bebauungspläne im Gewerbegebiet zu Gunsten der Gewerbebetriebe kein Verständnis mehr haben.


Frau Schmidt teilt mit, dass die Anwohner Ihre Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens äußern können.


Es schließt sich eine Aussprache an.


Ausschussmitglied Jungjohann verlässt den Sitzungssaal.


Ausschussvorsitzender Funke regt an dieses Thema zu vertagen. Er ruft zur Abstimmung über die Vertagung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

1



Ausschussmitglied Jungjohann betritt wieder den Sitzungssaal.