Beschluss: geändert beschlossen

Sachverhalt:

Geräuschlos und ohne Abgase produzieren kleinere und größere Photovoltaikanlagen Strom direkt auf dem Hausdach, an der Fassade oder als Freiflächenanlage.

Die CO2-neutrale, umweltfreundliche Art der Stromgewinnung ist aus dem Energiemix der Zukunft nicht mehr wegzudenken.


Aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion vom 29.12.2020, hat der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Delegation der Ratsbefugnisse am 15.03.2021 die Verwaltung beauftragt, Richtlinien zur Förderung von Photovoltaikanlagen zu entwickeln und den Ratsgremien zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Gleichzeitig wurden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushaltsplan 2021 eingestellt. Im Haushaltsjahr 2021 nicht verbrauchte Mittel werden ins Haushaltsjahr 2022 übertragen.

Der Entwurf einer Förderrichtlinie und des Antragsformulars ist als Anlage beigefügt.


Fördereckdaten:

Die Gemeinde Reichshof fördert die Installation von Photovoltaikanlagen und den Erwerb von Miniphotovoltaikanlagen, die an/auf privaten und gewerblichen Gebäuden/Grundstücken im Gemeindegebiet installiert und genutzt werden.


Folgende Fördervoraussetzungen sind zu beachten:

Das Gebäude/Grundstück zur Installation der Photovoltaikanlage oder Miniphotovoltaikanlage muss im Gebiet der Gemeinde Reichshof liegen.


Förderfähig sind alle Ausgaben für die Anschaffung und Installation von neuen Photovoltaikanlagen/Miniphotovoltaikanlagen.


Nicht zuwendungsfähig sind alle Ausgaben der Demontage, Reparatur und Wartung bestehender und/oder bereits betriebener Anlagensysteme.


Bevor eine gemeindliche Förderung erfolgt, muss bei Antragstellung der schriftliche Nachweis erbracht werden, welche anderen möglichen Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen oder welche bereits in Aussicht gestellt oder von anderen Zuwendungsgebern bewilligt wurden.


Die Photovoltaikanlage an oder auf privaten oder gewerblichen Gebäuden/Grundstücken muss eine Mindestanlagenleistung von 5 kWp (Kilowatt/Peak) aufweisen.

Eine Miniphotovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 300 Wp (Watt/Peak) aufweisen.


Die Photovoltaikanlage an/auf dem Gebäude muss von einem Fachbetrieb installiert werden. Ein entsprechender Nachweis ist mittels Rechnungsbeleg nach der Fertigstellung zu erbringen.


Die gemeindliche Förderung erfolgt durch eine einmalige nicht rückzahlbare, anteilige Zuwendung auf die zuwendungsfähigen Ausgaben, welche die Gesamtsumme der vorrangigen Förderungen übersteigen.


Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Fertigstellung der Anlage durch einen einmaligen Zuschuss der Gemeinde Reichshof in Höhe von höchstens 1.500,00 Euro für Photovoltaikanlagen ab 5 kWp (Kilowatt/Peak) und in Höhe von höchstens 200,00 Euro für Miniphotovoltaikanlagen ab 300 Wp (Watt/Peak).


Ein Förderantrag kann für den käuflichen Erwerb von Anlagen, sowie für Leasing- und Mietanlagen gestellt werden. Die Reihenfolge des Posteingangs des vollständigen genehmigungsfähigen Antrages ist maßgeblich für die Förderbewilligungen.


Die Zweckbindungsfrist der Förderung beträgt fünf Jahre.

In diesem Zeitraum muss die Anlage ab 5 kWp betrieben werden.

Für Miniphotovoltaikanlagen ab 300 Wp beträgt die Zweckbindungsfrist 2 Jahre.

Bei Nichteinhaltung dieser Mindestfristen wird die gewährte Förderung anteilig widerrufen und ist zurückzuzahlen.


Anmerkung:

Photovoltaikanlage:

Mit 1 kWp lassen sich rund 1.000 kWh Solarstrom pro Jahr erzeugen, dafür sind rd. 10 qm Dachfläche erforderlich.

Ein Haushalt mit vier Personen benötigt zur Erzeugung der Jahresstrommenge zum Beispiel: eine Photovoltaikanlage mit 5 kWp Leistung und dementsprechend rd. 50 qm Platz für die Photovoltaikanlage und damit für rd. 20 Solarmodule auf dem Hausdach.

Mit dem Stromertrag einer 5-kWp-Anlage werden in NRW pro Jahr ca. 2.500 kg Kohlendioxidemissionen eingespart.


Miniphotovoltaikanlage:

Eine Minisolaranlage auf dem Balkon, Terrasse, Fassade oder Dach, die einfach mit der Steckdose verbunden ist, bringt Sonnenstrom direkt zu den eigenen Geräten.

Die gesetzliche Regelung erlaubt eine maximale Leistung von 600 Watt zur Eigenversorgung. Als Ausgangswert für eine Mini-PV-Anlage mit 100 Wp (WattPeak) ist eine Stromerzeugung von 90 Kilowattstunden Strom pro Jahr möglich.


Anlagen:

1. Entwurf einer Förderrichtlinie

2. Entwurf eines Antragsformulars


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat/ der Gemeinderat beschließt die Richtlinie der Gemeinde Reichshof zur Förderung der Errichtung von Photovoltaikanlagen an/auf privaten und gewerblichen Gebäuden/Grundstücken im Gemeindegebiet.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Richtlinie der Gemeinde Reichshof zur Förderung der Errichtung von Photovoltaikanlagen an/auf privaten und gewerblichen Gebäuden/Grundstücken im Gemeindegebiet, inklusive der vom Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfohlenen Änderungen zu beschließen.


Ausschussvorsitzender Funke bedankt sich bei der Verwaltung für die schnelle Erarbeitung der Förderrichtlinie.


Bürgermeister Gennies stellt den Ausschussmitgliedern die Förderrichtlinien zur erstmaligen Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Reichshof vor.


Ausschussmitglied W. Klein weist auf die Notwendigkeit eines zweiten Stromzählers hin. Bürgermeister Gennies hat zu dieser Thematik eine Stellungnahme der AggerEnergie eingeholt.

Herr Kebben von der AggerEnergie nimmt diesbezüglich wie folgt Stellung:

Wenn man eine Wärmepumpe betreibt wird standardmäßig ein zweiter Zähler dafür installiert. Über diesen Zähler kann man einen günstigeren Tarif beziehen, da zum einen die Beschaffung für reinen Wärmepumpenstrom günstiger ist und zum anderen der Netzbetreiber die Versorgung im Bedarfsfall unterbrechen kann. Man kann den zweiten Zähler weglassen, aber dann wird alles zum „teuren“ Haushaltsstrom bezogen.

Wird jetzt eine PV-Anlage installiert, kann man standardmäßig mit dem erzeugten Strom nur den Haushaltsstrom verdrängen. Mittlerweile gibt es allerdings ein neues Messkonzept vom Netzbetreiber, welches ermöglicht, den erzeugten Strom auch auf die Wärmepumpe zu übertragen. Bevor dann der erzeugte Strom ins Netz gespeist wird, wird die Wärmepumpe damit versorgt. Viele PV-Anlagenbetreiber verzichten mittlerweile aber auf den zweiten Zähler für die Wärmepumpe, da das andere Messkonzept einfacher und in vielen Fällen auch kostengünstiger ist.


Es schließt sich eine Aussprache an.


Ausschussmitglied Krumm beantragt:

1. die Auszahlung des Förderbetrages für Photovoltaikanlagen in Höhe von 300,00 Euro je 1kWp bei einer maximalen Förderung von 1.500 Euro und in Höhe von 50,00 Euro je 300Wp bei einer maximalen Förderung von 200 Euro für Mini-Photovoltaikanlagen.

2. dass pro Antragssteller nur ein Förderantrag gestellt werden kann.


Es schließt sich eine Aussprache bezüglich des Antrages an.


Die Ausschussmitglieder befürworten diesen Vorschlag.


Ausschussvorsitzender Funke ruft zur Abstimmung, inklusive der Änderungen in den Förderrichtlinien, auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0