Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 24 Abs. 1 GO NW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaften mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat an einen Ausschuss übertragen.

Gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Reichshof ist die Erledigung von Anregungen und Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde Reichshof fallen auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.


Mit E-Mail vom 17.02.2021 hat Herr Hoffmann im Auftrag des NABU-Oberbergs einen Antrag gemäß § 24 GO NW mit dem Thema: „Runder Tisch Waldnaturschutz“ gestellt.


Aufgrund der speziellen Thematik und der Zuständigkeit wird seitens der Verwaltung eine Vertagung in die Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 12.04.2021 vorgeschlagen.


Anlagen:

1. E-Mail Schriftverkehr


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregung gemäß §24 GO NW zur Kenntnis und vertagt die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 12.04.2021.


Ausschussmitglied Hoffmann, als Antragsteller des NABU Oberbergs, führt aus, dass er einen Arbeitskreis auf Ebene des Oberbergischen Kreises befürworten würde.


Bürgermeister Gennies ist ebenfalls dieser Auffassung.


Ausschussmitglied Krumm regt an, den Landesbetrieb Straßen NRW auch zum Runden Tisch Waldnaturschutz einzuladen.