Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Für den Bereich Eckenhagen wurde ein erhöhter Bedarf an Kindergartenplätzen festgestellt. Aus diesem Grund soll neben dem bestehenden Kindergarten „Am Bromberg“ ein Neubau eines Kindergartens für 2 Gruppen erfolgen. Dadurch entstehen 40 neue Plätze (6 U3 und 34 Ü 3).


Ein Anbau an den bereits vorhandenen Kindergarten „Am Bromberg“ ist aus Platzgründen leider nicht möglich. Daher soll der Neubau auf dem benachbarten Flurstück realisiert werden.

Auf der Fläche befindet sich bereits der Bauwagen des Waldkindergartens, der dann zukünftig die Außenflächen gemeinsam mit dem neuen Kindergarten nutzt. Die Fläche beträgt ca. 2.118 m² und ist auf dem anliegenden Lageplan schraffiert dargestellt.


Der Neubau wird zu 100 % aus Fördermitteln des LVR und des Oberbergischen Kreises errichtet. Die Zuwendung erhält die AWO als Träger der Einrichtung. Die Fördergelder werden dann an die BGW GmbH weitergeleitet. Der Kindergartenneubau wird organisatorisch, wie auch schon die Waldgruppe an die bestehende Kindertagesstätte der AWO Am Bromberg 7 angegliedert. Darüber wird ein Mietvertrag mit der AWO abgeschlossen, der aber für die Dauer der Zweckbindung mietfrei erfolgen wird.


Der Erbbauzins beträgt für den bereits bestehenden Erbbaurechtsvertrag für den Kindergarten Am Bromberg 7, symbolisch 1 € /Jahr. Dies sollte beibehalten werden, da für den Neubau durch die 100 %ige Förderung keine Miete von der AWO an die BGW gezahlt wird.

Insofern liegt eine Ausnahme des § 90 III GO für eine soz. Einrichtung vor.


Anlagen:


Lageplan


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen seiner Delegation nach § 60 Abs. 2 GO, dass die Gemeinde Reichshof der BGW GmbH zu einem üblichen Erbbauzins von 1 €/Jahr ein Erbbaurecht für den Neubau eines Kindergartens auf einer Teilfläche des Flurstück Gemarkung Eckenhagen, Flur 13, Parzelle 44 für die Dauer von 30 Jahren mit entsprechender Verlängerungsoption einräumt.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen seiner Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO, dass die Gemeinde Reichshof der BGW GmbH zu einem üblichen Erbbauzins von 1 €/Jahr ein Erbbaurecht für den Neubau eines Kindergartens auf einer Teilfläche des Flurstück Gemarkung Eckenhagen, Flur 13, Parzelle 44 für die Dauer von 30 Jahren mit entsprechender Verlängerungsoption einräumt.


Frau Schmidt erläutert die Vorlage.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0