Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Für den Bereich Denklingen wurde ein erhöhter Bedarf an Kindergartenplätzen festgestellt. Aus diesem Grund sollen am Kindergarten in Denklingen, Im Asbachpark 2, zwei Gruppen angebaut werden.

Dadurch entstehen 30 neue Plätze (10 U3 und 20 Ü 3).


Der geplante Anbau kann nicht auf dem vorhandenen Kindergartengrundstück, welches schon durch Erbbaurechtsvertrag seit dem 05.09.07 an die BGW GmbH verpachtet ist, realisiert werden. Dazu werden weitere Flächen von dem Grundstück Gemarkung Denklingen, Flur 18, Parzelle 172, benötigt. Die Erweiterungsfläche ist im anliegenden Lageplan markiert.


Der Anbau wird zu 100 % aus Fördermitteln des LVR und des Oberbergischen Kreises errichtet. Die Zuwendung erhält das DRK als Träger der Einrichtung. Die Fördergelder werden dann an die BGW GmbH weitergeleitet. Damit verbunden ist aber eine Zweckbindungsfrist von 30 Jahren.

Aus diesem Grund muss auch die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages zwischen Gemeinde und BGW GmbH entsprechend der Zweckbindungsfrist angepasst werden. Der mit dem DRK abzuschließende Mietvertrag hat ebenfalls dieselbe Laufzeit.


Der Erbbauzins beträgt derzeit symbolisch 1 € /Jahr. Dies sollte beibehalten werden, da für den Anbau durch die 100 %ige Förderung keine Miete vom DRK an die BGW gezahlt wird.

Insofern liegt eine Ausnahme des § 90 III GO für eine soz. Einrichtung vor.



Anlagen:


Lageplan


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen seiner Delegation nach § 60 Abs. 2 GO:

1. die Erweiterung des Erbbaurechts um die für den Anbau benötigten Flächen von ca. 1.700 m² zu den bisherigen Konditionen.

2. die Verlängerung der Laufzeit des bestehenden Erbbaurechtsvertrages mit der BGW GmbH um weitere 30 Jahre zu den bisherigen Konditionen.




Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen seiner Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO:

1. die Erweiterung des Erbbaurechts um die für den Anbau benötigten Flächen von ca. 1.700 m² zu den bisherigen Konditionen.

2. die Verlängerung der Laufzeit des bestehenden Erbbaurechtsvertrages mit der BGW GmbH um weitere 30 Jahre zu den bisherigen Konditionen.


Frau Schmidt erläutert die Vorlage.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

18

Enthaltung:

18