Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Frau Bettina Bray, sachkundige Bürgerin der FDP-Fraktion im Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss, hat mit Schreiben vom 22.01.2021 ihr Mandat niedergelegt.


Herr Jan Gutowski, sachkundiger Bürger der CDU-Fraktion im Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss, hat mit Schreiben vom 14.02.2021 sein Mandat niedergelegt.


Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 5Gemeindeordnung NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung frei gewordener Ausschusssitze bei der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Ausschussmitglied zur Zeit seiner Wahl angehörte.


Die FDP-Fraktion schlägt vor Frau Monika Treutler als sachkundige Bürgerin für Frau Bettina Bray in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss zu wählen.


Die CDU-Fraktion schlägt vor Frau Erika Doepp als sachkundige Bürgerin für Herrn Jan Gutowski in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss zu wählen.


Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder. Bei der Ersatzwahl von Ausschussmitgliedern hat der Bürgermeister gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW kein Stimmrecht.


Der Rat wählt Frau Monika Treutler als sachkundige Bürgerin für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Frau Bettina Bray in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss.


Der Rat wählt Frau Erika Doepp als sachkundige Bürgerin für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Herrn Jan Gutowski in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gemäß der Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW Frau Monika Treutler als sachkundige Bürgerin für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Frau Bettina Bray in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss.


Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gemäß der Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW Frau Erika Doepp als sachkundige Bürgerin für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Herrn Jan Gutowski in den Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss.


Herr Seynsche erläutert die Vorlage.


Bürgermeister Gennies hat bei Ersatzwahlen gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW kein Stimmrecht.


Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0