Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Der Bürgermeister ist gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) als Vorsitzender im Haupt- und Finanzausschuss gesetzt. Aus diesem Grund findet die Regelung zur Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretende Ausschussvorsitze nach § 58 Abs. 5 GO NRW keine Anwendung.


§57 Abs. 3 Satz 2 GO NRW bestimmt, dass der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter als Vorsitzenden wählt.


In der Wahlperiode 2009 waren die beiden stellvertretenden Bürgermeister als stellvertretende Ausschussvorsitzenden gewählt worden. In der Wahlperiode 2014 war die zweite stellvertretende Bürgermeisterin nicht Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses, so dass neben dem ersten stellvertretenden Bürgermeister, auf Vorschlag der SPD-Fraktion Frau Marlies Schirp als zweite stellvertretende Ausschussvorsitzende gewählt worden ist.


a) Der Haupt- und Finanzausschuss legt fest, ob ein oder mehrere stellvertretende Ausschussvorsitzende gewählt werden.


b) Der Haupt- und Finanzausschuss wählt den oder die stellvertretenden Vorsitzende(n).


Es wird folgender Beschluss gefasst:

a) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass zwei stellvertretende Ausschussvorsitzende gewählt werden.




Herr Seynsche erläutert die Vorlage.


Ausschussmitglied Funke spricht sich zur Wahl von zwei Stellvertretern aus. Ebenfalls befürwortet er, dass die beiden stellvertretenden Bürgermeister zur Wahl vorgeschlagen werden.


Gegen diesen Vorschlag regt sich kein Widerstand.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung über Teil a) des Beschlussvorschlages auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltung:

5



Bürgermeister Gennies ruft zur Wahl auf.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

b) Der Haupt- und Finanzausschuss wählt Herrn Gottfried Claus und Herrn Karl-Bodo Leienbach als stellvertretende Vorsitzende.



Abstimmungsergebnis:


Dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltung:

7


Herr Claus, sowie Herr Leienbach nehmen die Wahl zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden an.