Sitzung: 15.03.2021 2020/Rat/012
Beschluss: ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
a) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt im Rahmen der Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und wägt die vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung ab.
b) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen der Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wildbergerhütte – Welper Siefen “ als Satzung.
Bürgermeister Gennies teilt mit, dass die Beratungsvorlage im Rahmen der informellen Videokonferenz des Bau-, Planungs-, und Verkehrs- und Umweltausschusses durch die Verwaltung vorgestellt wurde.
Er ruft zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
18 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |