Sachverhalt:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 18.02.2020 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 1 BauGB für die Ortslage Drespe durchzuführen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 24.08.2020. Diese hatten die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen bis zum 29.09.2020 vorzubringen.

Folgende Stellungnahmen wurden von den beteiligten Behörden vorgebracht:

Oberbergischer Kreis


siehe Anlage 1


Stellungnahme der Verwaltung


zu 1:


Die verkehrliche Erschließung einschließlich der Situation der Stellplätze wurde abschließend in der bereits am 30.06.2020 erteilten Baugenehmigung für die Erweiterung des Kindergartens geprüft und genehmigt.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


zu 2.

Die Baugenehmigung für die Erweiterung des Kindergartens ist erteilt. Bei künftigen Vorhaben wird im Bedarfsfall im Rahmen von Bauanträgen der Artenschutz berücksichtigt.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.



zu 3.


Für die Erweiterung des Kindergartens wurde bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung des Niederschlagswassers erteilt. Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluß an den vorhandenen Schmutzwasserkanal.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


zu 4.


Der Bereich, auf dem die Erweiterung des Kindergartens erfolgen soll, ist nicht mit einer Schwarzdecke versehen, sondern mit Betonsteinpflaster. Insofern ist von keiner Schadstoffbelastung auszugehen.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


zu 5.


Die Belange des Brandschutzes sind in dem Brandschutzkonzept von Februar 2020 abschließend geprüft und Bestandteil der Baugenehmigung für die Erweiterung des Kindergartens geworden.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.



Landesbetrieb Straßen NRW


siehe Anlage 2


Stellungnahme der Verwaltung


Lärmschutzbelange wurden im Rahmen des Bauantrages für die Erweiterung des Kindergartens geprüft.


Änderungen an den Straßen sind nicht vorgesehen. In dem Bereich der bestehenden Zufahrt zu dem Kindergarten sind ebenfalls keine Änderungen geplant.


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.



Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten sich ohne Anregungen vorzubringen:

PLEdoc für Ruhrgas AG 45029 Essen

Industrie- und Handelskammer 51604 Gummersbach

Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst 40408 Düsseldorf

Bezirksregierung Arnsberg, Bergbau 44025 Dortmund

Aggerverband 51624 Gummersbach


Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach Bekanntmachung vom 24.08.2020 bis 24.09.2020 im Rahmen der öffentlichen Auslegung durchgeführt.


Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.



Die Verwaltung schlägt vor, nach Entscheidung über die vorgebrachten Hinweise und Anregungen die Satzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 1 BauGB zu beschließen.



Anlagen:


1. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

2. Stellungnahme Strassen NRW

3. Satzung

4. Planzeichnung

5. Begründung zur Satzung


  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss / Rat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und empfiehlt / beschließt über die während der Beteiligung vorgebrachten Anregungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen ( Anlage 1 und 2), zu verfahren.



2. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt den Erlass der Klarstellungs- und Änderungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Drespe.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt im Rahmen der Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und empfiehlt / beschließt über die während der Beteiligung vorgebrachten Anregungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen ( Anlage 1 und 2), zu verfahren.

  2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen der Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW den Erlass der Klarstellungs- und Änderungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Drespe.


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass die Beratungsvorlage im Rahmen der informellen Videokonferenz des Bau-, Planungs-, und Verkehrs- und Umweltausschusses durch die Verwaltung vorgestellt wurde.


Er ruft zur Abstimmung auf.



Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0