Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Verschiedene rechtliche Sachverhalte begründen eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Reichshof.



Die Sätze 4 und 5 des § 4 Haupt- und Finanzausschuss werden an der jetzigen Stelle gestrichen. Die Aufgaben des Wahlprüfungsausschusses werden durch den Wahlausschuss wahrgenommen. Diese Aufgaben wurden auch bislang so gehandhabt, so dass es einer Änderung in der Geschäftsordnung bedarf. Dies bezüglich wurde der § 10 neu eingefügt.



Der Buchstabe c) in Abs. 3 des § 4 wird um die Angelegenheiten nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) erweitert. Diese Zuständigkeit ist bereits nach der Zuständigkeitsordnung dem Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses zugeordnet.



Die Buchstaben ab und b) des Absatzes 4 des § 7 Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses werden gestrichen. Die ablehnende Stellungnahme der Verwaltung zum Bauen im Außenbereich, sowie die Zustimmung der Gemeinde zu Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen und Befreiung von ortsbaurechtlichen Vorschriften obliegt der Alleinzuständigkeit der Verwaltung.


Der Geldbetrag in § 12 Abs. 3 d) wird von 10.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben. Dieser Betrag wird aufgrund der Preis – und Kostenentwicklung angepasst.


Anlagen:

1. I. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Reichshof


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt den I. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom 03.07.2014.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen der Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW den I. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom 03.07.2014.


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 02.03.2021 bei 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Ausschussmitglied Oettershagen beantragt für die SPD-Fraktion den Betrag in § 11 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf nur 20.000 Euro zu erhöhen.


Ausschussmitglied Brach bemängelt, dass die Verwaltungsvorlage keinen Gegenüberstellung zur Ursprungssatzung beinhaltet.


Es schließt sich eine Aussprache bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung an.


Ausschussmitglied Leienbach beantragt für die FWO-Fraktion den Betrag in § 11 Abs. 3 bei 10.000 Euro zu belassen.

Ausschussmitglied Oettershagen zieht den Antrag der SPD-Fraktion zurück.


Bürgermeister Gennies lässt über den Antrag der FWO-Fraktion abstimmen.



Abstimmungsergebnis:


Dafür:

8

dagegen:

10

Enthaltung:

0



Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

10

dagegen:

8

Enthaltung:

0