Beschluss: geändert beschlossen

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der zeitnahen Erarbeitung eines Richtlinien-Entwurfs zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Dachanlagen bei bestehenden Gebäuden und Neubauvorhaben zu beauftragen.

Dazu soll ein Budget in Höhe von insgesamt 50.000 Euro bereitgestellt werden, dass bis zum 31.12.2022 (Förderzeitraum) zur Verfügung stehen soll.

In die Erarbeitung der Richtlinien sind Mini-PV-Anlagen und Leasing-PV-Anlagen mit einzubeziehen. Für Mini-PV-Anlagen wird eine Förderung von 200 Euro angestrebt. Für PV-Anlagen ab mindestens 5 Kilowatt-Peak soll eine einmalige maximale Förderung bis zu 1.500 Euro erfolgen.


Ausschussmitglied Funke erläutert den Antrag der CDU-Fraktion zur Förderung von Photovoltaikanlagen.


Es schließt sich eine kurze Aussprache an.


Ausschussmitglied Lutz regt an, bei den Richtlinien auch Miet-Photovoltaikanlagen, bzw. Leasing-Anlagen zu berücksichtigen.


Ausschussmitglied Barth regt, an bei den Richtlinien auch Mini-Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen und regt an, das Datum der Inbetriebnahme auf den 31.12.2022 zu verlängern.


Die Anregungen werden seitens der Ausschussmitglieder befürwortet.


Der Empfehlungsbeschluss wird um die Anregungen erweitert.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

0