Beschluss: geändert beschlossen

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt im Rahmen der Delegation der Entscheidungsbefugnisse gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW die Verwaltung mit der zeitnahen Erarbeitung eines Richtlinien-Entwurfs zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Dachanlagen bei bestehenden Gebäuden und Neubauvorhaben.

Dazu soll ein Budget in Höhe von insgesamt 50.000 Euro bereitgestellt werden, dass bis zum 31.12.2022 (Förderzeitraum) zur Verfügung stehen soll.

In die Erarbeitung der Richtlinien sind Mini-PV-Anlagen und Leasing-PV-Anlagen mit einzubeziehen. Für Mini-PV-Anlagen wird eine Förderung von 200 Euro angestrebt. Für PV-Anlagen ab mindestens 5 Kilowatt-Peak soll eine einmalige maximale Förderung bis zu 1.500 Euro erfolgen.


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 02.03.2021 den Beschlussvorschlag erweitert und einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

0