Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die Grundsätze über Art, Dauer und Umfang der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW sind in § 8 Abs. 6 der Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Reichshof geregelt. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Die zu übertragenden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind durch den Haushaltsbeschluss zur Haushaltssatzung des Jahres 2020 sowie bei den investiven Auszahlungen auch in den Haushaltssatzungen vor dem Jahr 2020 (mehrjährige Übertragbarkeit) entstanden. Insoweit handelt es sich nicht um etwas Zusätzliches, sondern lediglich um eine gesetzlich zulässige zeitliche Verschiebung der Umsetzung des Aufwands- bzw. Ausgabezwecks. Durch den Übertrag der Ermächtigungen im konsumtiven Bereich wird das geplante Defizit im Jahr 2021 um höchstens 248.592,58 Euro erhöht.

Die in der Anlage I gelisteten Ermächtigungsübertragungen beinhalten nicht alle Ermächtigungen, die nicht in Anspruch genommen wurden. Vielmehr wurde sorgfältig geprüft, welchen Positionen noch nicht bezahlte Bestellungen oder Fortführungsbedarfe zugrunde liegen.

Den größten Anteil an den Ermächtigungsübertragungen nehmen mit 3.423.502,78 Euro die Investitionsauszahlungen zur Fortführung der Baumaßnahmen ein. Zur Mitfinanzierung der zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen für Investitionen steht gemäß § 86 Gemeindeordnung NRW die Kreditermächtigung 2021 (1,25 Mio. EUR) sowie die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung des Jahres 2020 (1,49 Mio. EUR) zur Verfügung. Dies kann möglicherweise bei der vollständigen Umsetzung der zu übertragenden Ermächtigungen nicht ausreichend sein.


Anlagen:


Tabelle Ermächtigungsübertragung nach 2021



Der Gemeinderat beschließt Ermächtigungsübertragungen in Höhe von höchstens 3.672.095,36 EUR zu bilden. Die im Ergebnis- und Finanzplan der Haushaltsjahre 2020 und 2021 betroffenen Produkte, Kostenstellen und Finanzpositionen sind in der beigefügten Tabelle (Anlage I), die dem Stand der Jahresabschlussarbeiten zum 05.02.2021 entspricht, dargestellt. Falls sich aufgrund von weiteren notwendigen Aufwands- und Ausgabebuchungen der Gesamtbetrag der Ermächtigungsübertragungen verringert, erklärt sich der Gemeinderat damit einverstanden.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, Ermächtigungsübertragungen in Höhe von höchstens 3.672.095,36 EUR zu bilden. Die im Ergebnis- und Finanzplan der Haushaltsjahre 2020 und 2021 betroffenen Produkte, Kostenstellen und Finanzpositionen sind in der beigefügten Tabelle (Anlage I zur Vorlage), die dem Stand der Jahresabschlussarbeiten zum 05.02.2021 entspricht, dargestellt. Falls sich aufgrund von weiteren notwendigen Aufwands- und Ausgabebuchungen der Gesamtbetrag der Ermächtigungsübertragungen verringert, erklärt sich der Gemeinderat damit einverstanden.



Gemeindekämmerer Dresbach erläutert die Vorlage.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

19

dagegen:

0

Enthaltung:

0