Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Bürgermeister wird gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW durch den Altersvorsitzenden in einer Sitzung des Rates in sein Amt eingeführt.


Bei einer Wiederwahl ist eine Wiederholung der Eidesleistung entbehrlich, da das bisherige Beamtenverhältnis auf Zeit ohne Unterbrechung in das neue übergeht.


Durch den Altersvorsitzenden wird dem Bürgermeister ein bestätigendes Schreiben ausgehändigt. Dieses Schreiben sollte der Bedeutung angemessen sein; eine rechtliche Vorgabe für die Gestaltung dieses Schreibens, insbesondere der Unterschrifteinbefugnis besteht nicht.


Die für die Beamten allgemein geltenden Vorschriften finden gemäß § 119 Abs. 1 Landesbeamtengesetz NRW auf die Bürgermeister grundsätzlich Anwendung.


Bürgermeister Gennies wird durch den Altersvorsitzenden, Ratsmitglied Claus, in einer kurzen Ansprache in sein Amt eingeführt.

Der Diensteid muss nicht erneut abgelegt werden.


Der Altersvorsitzende überreicht dem Bürgermeister ein bestätigendes Schreiben zu seiner Wiederwahl und übergibt ihm die Sitzungsleitung.


Bürgermeister Gennies richtet sich in einer Ansprache an die Ratsmitglieder (Anlage 1).


Bürgermeister Gennies fragt den Rat, ob Änderungsanträge zur Tagesordnung wegen besonderen Dringlichkeit bestehen.


Ratsmitglied Brach stellt einen Vertagungsantrag gemäß der Geschäftsordnung für den Tagesordnungspunkt 10.



Ratsmitglied Oettershagen spricht sich gegen den Antrag aus.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung über den Vertagungsantrag auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

5

dagegen:

18

Enthaltung:

11