Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW hat der Rat einen Schriftführer zu bestellen, der über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufnimmt. Der Bürgermeister und der Schriftführer unterzeichnen die Niederschriften.


Die Bestellung des Schriftführers ist die Ratsentscheidung mit der obersten zeitlichen Priorität.

Es muss dafür gesorgt werden, dass kein Tagesordnungspunkt behandelt wird, ohne dass ein bestellter Schriftführer anwesend ist.


Der Rat der Gemeinde Reichshof bestellt Frau Carolin Beilard zur Schriftführerin und Herrn Jürgen Seynsche, sowie Frau Ursula Valbert zu ihren Stellvertretern.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat der Gemeinde Reichshof bestellt Frau Carolin Beilard zur Schriftführerin und Herrn Jürgen Seynsche, sowie Frau Ursula Valbert zu ihren Stellvertretern.


Herr Seynsche erläutert kurz die Vorlage.


Altersvorsitzender Claus ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

34

dagegen:

0

Enthaltung:

0