Beschluss: geändert beschlossen

Sachverhalt:


Mit Antrag vom 31.08.2018 bewarb sich die Gemeinde Reichshof in Form einer Projektskizze um Fördergelder aus dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.

Am 17.09.2018 wurde per Dringlichkeitsentscheid des Gemeinderates beschlossen, das Hallenbad bei Erhalt einer Förderzusage zu sanieren und entsprechende Eigenmittel im Haushalt einzustellen. Hierzu wird auf die Vorlage Nr. 2014/00432 verwiesen.


In einer ersten, in 2019 getroffenen, Projektauswahl konnte der Antrag der Gemeinde Reichshof nicht berücksichtigt werden. Durch Aufstockung des Gesamtbudgets durch den Bundeshaushalt konnte der Antrag jedoch im März diesen Jahres doch noch in das Programm aufgenommen werden und es wurde eine Fördersumme von maximal 2.500.000 € in Aussicht gestellt.

Hierzu hat am 17.08.2020 ein Koordinierungsgespräch mit dem Projektträger Jülich stattgefunden, der die Gemeinde im Förderverfahren und der Umsetzung des Projektes unterstützen wird.

Mit Datum des Koordinierungsgesprächs beginnt eine 6-wöchige Frist zur Erarbeitung eines verbindlichen Zuwendungsantrages zur Sicherung der in Aussicht gestellten Fördersumme in Höhe von 2.500.000 ,- €. Für diesen Antrag ist es unter anderem erforderlich, nachzuweisen, dass die Finanzierung für die Dauer des Projektes finanziell gesichert ist. Hierfür ist dem Antrag ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates beizufügen.


Die nach oben korrigierte Schätzung der Gesamtkosten, die im Wesentlichen auf die Einführung des Gebäudeenergiegesetzes, auf erhöhte Anforderungen an baupolitische Ziele des Bundes, Anforderungen an Barrierefreiheit und auf Preissteigerungen im Baugewerbe sowie auf die Obergrenze der Förderung von 2.500.000 € zurückzuführen ist, ist der zu leistende Eigenanteil deutlich höher als zum Zeitpunkt der Einreichung des Erstantrages in 2018 angenommen.


Um den Eingenanteil zu reduzieren, wird geprüft, inwieweit eine Co-Finanzierung aus anderen Programmen in Frage kommen könnte.


Um das Projekt mit den bereitgestellten Fördergeldern umsetzen zu können, empfiehlt der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss/beschließt der Rat demnach


1. den Antrag wie oben beschrieben zu erarbeiten und einzureichen,


2. das Projekt in den Jahren 2021 – 2025 ( max. Abwicklungszeitraum entsprechend Förderrichtlinien) umzusetzen und


3. entsprechende Haushaltsgelder für die Jahre 2021 bis 2025 wie folgt bereitzustellen:


Jahr

Projektkosten

Kommunale Mittel (ca. 55 %)

Bundesmittel (ca. 45 %)

2021

130.000,00 €

72.000,00 €

58.000,00 €

2022

1.500.000,00 €

834.000,00 €

666.000,00 €

2023

2.000.000,00 €

1.112.000,00 €

888.000,00 €

2024

1.500.000,00 €

834.000,00 €

666.000,00 €

2025

500.000,00 €

278.000,00 €

222.000,00 €

Gesamt

5.630.000,00 €

3.130.000,00 €

2.500.000,00 €




Der Bau, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, der Rat beschließt,


1. die Gemeinde Reichshof stellt einen Zuwendungsantrag für das „Hallenbad Wildbergerhütte“ im Rahmen der in Aussicht gestellten Fördersumme von 2.500.000 € aus dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.


2. nach Bewilligung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird das Hallenbad in Wildbergerhütte saniert. Die derzeit geschätzten Gesamtkosten liegen bei knapp 5.630.000,- €. Dabei wird der kommunale Haushalt durch den Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von maximal 3.130.000 € belastet.


3. der o.g. Eigenanteil in Höhe von 3.130.000,- € wird im Haushalt, ggf. zu Lasten anderer Investitionsprojekte, eingeplant. Es wird Bezug genommen auf den Beschluss zur Darlehensdeckelung vom 11.12.2017.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt,


1. die Gemeinde Reichshof stellt einen Zuwendungsantrag für das „Hallenbad Wildbergerhütte“ im Rahmen der in Aussicht gestellten Fördersumme von 2.500.000 € aus dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.


2. nach Bewilligung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird das Hallenbad in Wildbergerhütte saniert. Die derzeit geschätzten Gesamtkosten liegen bei knapp 5.630.000,- €. Dabei wird der kommunale Haushalt durch den Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von maximal 3.130.000 € belastet.


3. der o.g. Eigenanteil in Höhe von 3.130.000,- € wird im Haushalt, ggf. zu Lasten anderer Investitionsprojekte, eingeplant. Es wird Bezug genommen auf den Beschluss zur Darlehensdeckelung vom 11.12.2017.


4. des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, eine Vergleichskalkulation für die Neuerrichtung des Bades zu erstellen und beim Fördermittelgeber zu klären, ob alternativ zum bestehenden Antrag ein Ersatzneubau gefördert werden könnte


Ratsmitglied Oettershagen teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Frau Schmidt erläutert ergänzend, dass die geplanten Gesamtkosten nur eine grobe Kostenschätzung ist, welche durch eine Mitarbeiterin der Gemeinde Reichshof erstellt wurde, um im jetzigen Stadium sehr niedrigen Voraussetzungen des Förderantrages zu erfüllen. Diese Kostenschätzung gliedert sich in Kostengruppen und ist zunächst durch Baukostenindizes im Schwimmbadbereich entstanden.


Ratsmitglied Gries erkundigt sich nach dem Zeitplan der Maßnahme.

Frau Schmidt teilt mit, dass die Maßnahme Ende 2024 abgeschlossen sein wird.


Ratsmitglied A. Krämer erkundigt sich, ob die Förderung nur für eine Sanierung bestimmt ist.

Frau Schmidt teilt mit, dass Ersatzneubauten nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.


Es schließt sich eine Aussprache an.


Ratsmitglied Brach stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag um folgende Formulierung zu ergänzen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vergleichskalkulation für die Neuerrichtung des Bades zu erstellen und beim Fördermittelgeber zu klären, ob alternativ zum bestehenden Antrag ein Ersatzneubau gefördert werden könnte.“


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung über den Antrag auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

28

dagegen:

1

Enthaltung:

0


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag inklusive der beschlossenen Ergänzung abstimmen.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

29

dagegen:

0

Enthaltung:

0