Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts Reichshof - Phase 2 (ISEK) - analysiert neben den Ortschaften Denklingen, Wildbergerhütte, Hunsheim und Berghausen auch den Ort Brüchermühle aus städtebaulicher Sicht. Das Areal am Sportplatz wurde im Nachgang dieser Analyse mit einem konkreten Gestaltungsvorschlag im Maßnahmenkatalog des ISEKs für Perspektivmaßnahmen aufgelistet. Auf Empfehlung des zuständigen Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wurde diese Maßnahme jedoch nicht in den, in 2019 gestellten, Grundförderantrag für Städtebaufördermittel aufgenommen. Grund ist die starke Überzeichnung des Förderbudgets im Rahmen der Städtebauförderung und eine geforderte Priorisierung aller Maßnahmen im Rahmen des ISEKs für das gesamte Gemeindegebiet.


Am 05.11.2019 wurde im Gemeinderat ein Antrag auf Prüfung für weitere Fördermaßnahmen in Brüchermühle beschlossen, um die Bedeutung dieses Ortes zu unterstreichen. Unter anderem enthielt dieser Antrag auch das Areal rund um den Sportplatz in Brüchermühle. Die Förderakquise ergab, dass die Dorferneuerung nach entsprechender Überarbeitung des vorliegenden Gestaltungskonzeptes in Frage kommen könnte. Erste Gespräche mit den Akteuren aus Brüchermühle und Vertreterinnen der Bezirksregierung Köln, als Bewilligungsbehörde, forcieren nun den Plan bis zum 30.09.2020 dort einen entsprechenden Förderantrag einzureichen.


Die maximale Fördersumme für Dorferneuerungsmaßnahmen beträgt 250.000 €. Dies entspricht, bei einem Fördersatz von 85 %, einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 294.000 €. Der kommunale Eigenanteil für die Maßnahme soll, vorbehaltlich einer Genehmigung des Haushaltes, bei 50.000 € liegen, so dass ein Gesamtbudget von

300.000 € für die Errichtung eines „Bürgerparks“ zur Verfügung steht.


Dem Antrag sind ein Gestaltungsvorschlag sowie eine Kostenaufstellung beizufügen. Nach Abstimmung mit den örtlichen Akteuren soll der Gestaltungsentwurf folgende Elemente enthalten:


1. Begrünung/Bepflanzung vorhandener und/oder neuer Beete und Grünflächen

2. Schaffung von (überdachten) Aufenthaltsflächen/Multifunktionsflächen inkl. Sitzmobiliar

3. Schaffung von Flächen für Spielen/Bewegung/Koordination für alle Generationen (z.B. Calisthenics, Kinderspielgeräte etc.)

4. Neuordnung und Errichtung einer befestigten Fläche für die Glas- und Kleidercontainer

5. Neuordnung/ggf. Neuanlage von Parkflächen

6. Multifunktionsspielfeld mit Allround-/Kunststoffbelag

7. Platzhalter für Mobilstation


Das zu erarbeitende Konzept wird all diese Elemente enthalten. Aufgrund des begrenzten Budgets kann im Rahmen der weiteren Erarbeitung des Förderantrags jedoch nur eine priorisierte Auswahl beantragt und bei positiver Bewilligung umgesetzt werden.

Es wird beabsichtigt, den Antrag bestmöglich auf die Ziele der Dorferneuerung auszurichten und diese für eine Priorisierung auch als Auswahlkriterium zugrunde zu legen.



Darüber hinaus sollen die einzelnen Elemente in Reihenfolge ihrer Erreichung von Nachhaltigkeitszielen umgesetzt werden. Dafür werden sie hinsichtlich ihrer ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit bewertet.


Maßnahmen mit einer nachrangigen Priorität, die zunächst nicht im Förderantrag enthalten sind, sollen in einem stufenweisen Vorgehen und entsprechend der Haushaltslage und/oder ggf. durch Inanspruchnahme anderer Finanzierungs-/Fördermöglichkeiten perspektivisch umgesetzt werden.


Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag wie oben beschrieben zu erarbeiten, fristgerecht einzureichen und die erforderlichen Mittel im Haushalt einzuplanen.





Der Bau, Planungs- u. Umweltausschuss empfiehlt dem Rat/ der Rat beschließt,


1. die Beantragung von Fördergeldern des Landes NRW aus dem Programm Dorferneuerung 2021 zur Aufwertung und Umgestaltung der Freiflächen am Sportplatz in Reichshof – Brüchermühle zu einem „Bürgerpark“.


2. die Einplanung von Eigenmitteln in Höhe von 50.000 € zur Realisierung des Projektes.


3. die Erarbeitung des Förderantrags nach Maßgabe dieser Beschlussvorlage.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt,

1. die Beantragung von Fördergeldern des Landes NRW aus dem Programm Dorferneuerung 2021 zur Aufwertung und Umgestaltung der Freiflächen am Sportplatz in Reichshof – Brüchermühle zu einem „Bürgerpark“.

2. die Einplanung von Eigenmitteln in Höhe von 50.000 € zur Realisierung des Projektes.

3. die Erarbeitung des Förderantrags nach Maßgabe dieser Beschlussvorlage.



Ratsmitglied Oettershagen teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Ratsmitglied Funke erkundigt sich, ob der Förderantrag bereits gestellt ist.

Frau Schmidt bestätigt dies.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

29

dagegen:

0

Enthaltung:

0