Sachverhalt:


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 18.02.2020 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 1 und 3 BauGB für die Ortslage Eckenhagen durchzuführen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 26.06.2020. Diese hatten die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen und Anregungen bis zum 06.08.2020 vorzubringen.

Folgende Stellungnahmen wurden von den beteiligten Behörden vorgebracht:

Oberbergischer Kreis


siehe Anlage 6


Stellungnahme der Verwaltung


zu 1:

In dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, der Bestandteil des Satzungsverfahrens ist, wird die Aussage getroffen, dass die Abbuchung vom Ökokonto nach Rechtskraft der Satzung erfolgt. Der Nachweis über die erfolgte Abbuchung vom Ökokonto der Gemeinde Reichshof wird vertragsgemäß zum Jahresende dem Oberbergischen Kreis übermittelt.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


zu 2.

Die ordnungsgemäße Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswasser wird abschließend in einem Baugenehmigungsverfahrens geprüft.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


zu 3.

Die Belange des Brandschutzes sind in einem für ein geplantes Vorhaben zu erstellenden Brandschutzkonzept zu regeln und werden Bestandteil der Baugenehmigung. Die Löschwassermenge wurde ausreichend mit 1.600 l/min ermittelt.


Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten sich ohne Anregungen vorzubringen:

PLEdoc für Ruhrgas AG 45029 Essen

Industrie- und Handelskammer 51604 Gummersbach

Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst 40408 Düsseldorf

Bezirksregierung Arnsberg, Bergbau 44025 Dortmund

Aggerverband 51624 Gummersbach





Die Bürgeranhörung wurde nach Bekanntmachung vom 06.07.2020 bis 06.08.2020 im Rahmen der öffentlichen Auslegung durchgeführt.


Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht.



Die Verwaltung schlägt vor, nach Entscheidung über die vorgebrachten Hinweise und Anregungen die Satzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 1 und 3 BauGB zu beschließen.



Anlagen:


1. Plan Satzung

2. Text Satzung

3. Begründung Satzung

4. Artenschutzbericht

5. Eingriffs-u. Ausgleichsbilanzierung

6. Stellungnahme OBK



  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss / Rat nimmt Kenntnis von der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und empfiehlt / beschließt über die während der Beteiligung vorgebrachten Anregungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu verfahren.


  1. Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat / der Rat beschließt den Erlass der 2. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eckenhagen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Rat nimmt Kenntnis von der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und beschließt über die während der Beteiligung vorgebrachten Anregungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu verfahren.


  1. Der Rat beschließt den Erlass der 2. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Eckenhagen.


Ratsmitglied Oettershagen teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

29

dagegen:

0

Enthaltung:

0