Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die Wahlleiterin überprüfte die gemäß § 61 Abs. 1 KWahlO gefertigten Wahlniederschriften aller 17 Wahlbezirke auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit und stellte das endgültige Wahlergebnis nach dem Muster der Anlage 25a KWahlO zusammen. Diese Zusammenstellungen (Wahl des Bürgermeisters und Wahl des Gemeinderates) werden in der Wahlausschusssitzung an die Ausschussmitglieder verteilt.


Nach § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) stellt der Wahlausschuss fest, wie viel Stimmen für die Bewerber/innen in den Wahlbezirken und für die Parteien und Wählergruppen abgegeben worden sind und welche Bewerber/innen in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt sind. Gemäß § 34 Abs. 2 KWahlG darf der Wahlausschuss nur rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vornehmen, im Übrigen ist er an deren Entscheidung gebunden.


Das Gleiche gilt gemäß § 46b in Verbindung mit § 34 KWahlG auch für die Wahl des Bürgermeisters.


Über die Wahlausschusssitzung werden zwei Niederschriften gefertigt in der Sitzung verlesen und von allen anwesenden Ausschussmitgliedern unterzeichnet.



Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis der Wahl des Bürgermeisters und des Rates mit Zuteilung der Sitze zur Ratswahl fest.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis der Wahl des Bürgermeisters und des Rates mit Zuteilung der Sitze zur Ratswahl fest.



Ausschussvorsitzende Schmidt erläutert kurz die Vorlage.


Im Anschluss wird den Ausschussmitgliedern 10 Minuten Zeit für Einsichtnahme in die Wahlergebnisse und Wahlniederschriften aus den Wahlbezirken gegeben.


Ausschussvorsitzende Schmidt ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

9

dagegen:

0

Enthaltung:

0



Im Anschluss verliest Ausschussvorsitzende die Niederschriften über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters und zur Feststellung des Wahlergebnisses und der Zuteilung der Sitze.

Diese Niederschrift wird im Anschluss von den Ausschussmitgliedern unterzeichnet.