Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Eigentümer der Grundstücke und Inhaber eines ehemaligen dort ansässigen Hoch- und Tiefbauunternehmens beantragt, die damals als Betriebsflächen genutzten Grundstücke in die Ortslagenabgrenzung von Heidberg einzubeziehen, um diese Grundstücke planungsrechtlich für eine künftige Bebauung abzusichern.


Die Gebäude des ehemaligen Betriebes befinden sich innerhalb der Ortslagenabgrenzung. Die weiteren Betriebsflächen haben sich dann in die Bereiche entwickelt, die im Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen sind, sich jedoch außerhalb der Ortslagenabgrenzung befinden.


Der Antragsteller beantragt daher die Erweiterung der Ortslagenabgrenzung um den im Flächennutzungsplan bereits als Baufläche dargestellten Bereich.


Zur Übernahme der entstehenden Kosten erklärt sich der Antragsteller bereit.



Anlagen:


1. Übersichtsplan

    2. Antragsschreiben


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Heidberg vorzubereiten und das formelle Verfahren durchzuführen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Ziffer 3 Baugesetzbuch für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Heidberg vorzubereiten und das formelle Verfahren durchzuführen.


Herr Webel erläutert die Vorlage.


Ausschussvorsitzender Oettershagen ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

1