Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist im Jahr 2000 entstanden, um auf dem Grundstück Wohnbaufläche festzusetzen und gleichzeitig den Bereich des Baches zu schützen.


Mit dieser 1. vereinfachten Änderung soll die Baugrenze etwas erweitert werden, um die Möglichkeit zum Anbau eines Carports mit Terrasse möglich zu machen.

Der Schutzbereich (20 m) des Baches bleibt unangetastet.


Die Kosten des Bauleitplan- bzw. Aufstellungsverfahrens trägt der Antragsteller.


Da durch die beantragte Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet werden und Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in dem § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter nicht bestehen, kann die Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Hespert - In der Silberkuhle“ im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.


Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitung des Verfahrens zur 1. vereinfachten Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Hespert – An der Silberkuhle“ zu beschließen.



Anlagen:



  1. Übersichtsplan

  2. Antragsschreiben


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Hespert - An der Silberkuhle“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 „Hespert - An der Silberkuhle“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Herr Webel erläutert die Vorlage.


Ausschussvorsitzender Oettershagen ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0