Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Wahlausschuss der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 eine neue Einteilung aller 17 Wahlbezirke beschlossen.Die Einteilung wurde am 29.02.2020 öffentlich bekannt gemacht und darüber hinaus die Zuordnung der Ortschaften und Straßenzüge zu den einzelnen Wahlbezirken durch Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses in der Zeit vom 02.03. bis 30.04.2020 veröffentlicht.

Das Wahlbezirksverzeichnis konnte auch auf der Homepage der Gemeinde Reichshof eingesehen werden.


Durch die öffentliche Bekanntmachung im Reichshofkurier am 28.03.2020 wurde dazu aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Gemeinde Reichshof bei der Wahlleiterin der Gemeinde Reichshof einzureichen.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge wurde vom Land NRW durch ein neues Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahl 2020 um 11 Tage verlängert, somit bis zum 27.07.2020, 18:00 Uhr.


Bis zum 15.07.2020 sind Wahlvorschläge folgender Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber eingegangen:


Bürgermeister

Wahlbezirke

Reserveliste

CDU

CDU

SPD

FWO

FDP

Einzelbewerber Kauffmann

Einzelbewerber Jaeger

CDU

SPD

FWO

FDP




Die noch eingehenden Wahlvorschläge in der Zeit bis zum 27.07.2020, 18:00 Uhr werden in der Wahlausschusssitzung bekannt gegeben.



Die CDU, SPD, FWO, GRÜNE, FDP, DIE LINKE und der Einzelbewerber René Kauffmann waren in der zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode im Rat der Gemeinde Reichshof vertreten. Für die Wahlvorschläge dieser Parteien, Wählergruppen und den Einzelbewerber Kauffmann sind daher keine Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten erforderlich.


Für den Einzelbewerber Klaus-Werner Jaeger sind entsprechend § 15 Abs. 2 und § 46d Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Unterstützungsunterschriften notwendig, die alle vollständig vorgelegt und nach ihrer Rechtmäßigkeit überprüft wurden. Es gab keine Beanstandung.



Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der bisher eingegangenen Wahlvorschläge durch die Wahlleiterin brachte folgendes Ergebnis:


  1. Alle Wahlvorschläge sind rechtzeitig eingegangen (Ausschlussfrist 27.07.2020, 18:00 Uhr)

  2. Die Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken und auf den Reservelisten sind von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung der jeweiligen Partei/Wählergruppe unterzeichnet. Die Wahlvorschläge von den Einzelbewerbern sind von den Bewerbern unterzeichnet.

  3. Die Wählbarkeit aller Bewerber (Bürgermeister, Wahlbezirke, Reserveliste, Einzelbewerber) wurde im Auftrag des Bürgermeisters auf den entsprechenden Anlagen zur Kommunalwahlordnung bescheinigt.

  4. Jeder Wahlvorschlag enthält folgende persönliche Merkmale:

    - Familienname, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Geburtsort, Wohnung und Wohnort, Email-Adresse, Staatsangehörigkeit und ggf. Bezeichnung der Partei oder Wählergruppen

    - Jeder Wahlvorschlag enthält nur einen Bewerber

    - Alle Bewerber haben ihre Zustimmung schriftlich erteilt. Die Zustimmung ist damit unwiderruflich

  5. Bis auf den Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Kauffmann ist in jedem Wahlvorschlag eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt. Die Vertrauenspersonen wurden zur Sitzung des Wahlausschusses eingeladen. Sollten Mängel und im Besonderen eine Zurückweisung eines Wahlvorschlages in Frage stehen, sind die Vertrauenspersonen zu hören.

  6. Die Bewerber von Parteien und Wählergruppen sind in der jeweiligen Mitglieder-versammlung des Wahlgebietes gewählt worden. Die Wahlen fanden nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke statt. Die Parteien und Wählergruppen haben eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber/innen mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder und Ergebnis der Abstimmung mit den Wahlvorschlägen eingereicht. Der/die Leiter/in der Versammlung und zwei von dieser bestimmte Teilnehmer/innen haben der Wahlleiterin gegenüber an Eides statt versichert, dass die Wahlen der Bewerber/innen in geheimer Abstimmung erfolgt sind. Bezüglich der Reservelisten liegt die Versicherung an Eides statt vor, dass die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber/innen und die evtl. Bestimmung einer/eines jeweiligen Ersatzbewerberin/Ersatzbewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt sind.

  7. Für den Einzelbewerber Klaus-Werner Jaeger sind entsprechend § 15 Abs. 2 S. 3 und § 46d Abs. 1 KWahlG fünf Unterstützungsunterschriften vorzulegen. Nach dem bereits erwähnten neuem Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahl 2020 wird die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf jeweils 60 % der ansonsten vorgesehenen Anzahl abgesenkt, um die Chancengleichheit für insoweit betroffene Wahlvorschlagsträger auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu wahren. Demnach sind es drei Unterschriften, die Herr Jaeger vorlegen musste. Er hat acht vorgelegt. Alle Unterstützungsunterschriften wurden im Auftrag des Bürgermeisters hinsichtlich des Wahlrechts überprüft und bestätigt.



Es ist abschließend festzustellen, dass alle Wahlvorschläge ordnungsgemäß eingereicht sind und die Wahlunterlagen keine Mängel aufweisen, die zur Zurückweisung führen könnten. Kleinere Mängel, die vor dem Ende der Einreichungsfrist festgestellt wurden, sind rechtzeitig beseitigt worden.


Der Wahlausschuss hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie


  • verspätet eingereicht sind

    oder

  • den Anforderungen nicht entsprechen, die durch die Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz oder die Kommunalwahlordnung aufgestellt sind

    oder

  • aufgrund einer Entscheidung nach Art. 9 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Art. 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig sind (§ 18 Abs. 3 S. 2 KWahlG).



Weist der Wahlausschuss einen Wahlvorschlag zurück, so greift das Verfahren nach § 18 Abs. 4 KWahlG (Beschwerdeverfahren). Die Beschwerde kann binnen drei Tagen nach Verkündung des Beschlusses in der Sitzung des Wahlausschusses von der Vertrauensperson des Wahlvorschlags oder vom Wahlleiter oder von der Aufsichtsbehörde eingelegt werden.


Zuständig für die Beschwerdeentscheidung gegen einen Beschluss des hiesigen Wahlausschusses ist der Wahlausschuss des Oberbergischen Kreises.


Die Nummernfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Stimmenzahl, die die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber bei der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebietes erreicht haben. Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die bei der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebietes keine Stimmen errungen oder nicht teilgenommen haben, erhalten die nächstfolgenden Nummern nach der Reihenfolge ihrer Namen im Alphabet (§ 32 Abs. 2 KWahlG).



Danach ergibt sich folgende Reihenfolge (Ergebnisse der Kommunalwahl 2014):



Bürgermeister


1. Rüdiger Gennies 4.831 Stimmen / 60,85 %



Wahlbezirke:


1. CDU 3.743 Stimmen / 46,79 %

2. SPD 1.683 Stimmen / 21,04 %

3. FWO 1.058 Stimmen / 13,23 %

4. GRÜNE 640 Stimmen / 8,00 %

5. FDP 351 Stimmen / 4,39 %

6. DIE LINKE 269 Stimmen / 3,36 %

7. René Kauffmann 255 Stimmen / 3,19 %

8. Klaus-Werner Jaeger Einzelbewerber



Die öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge erfolgt im Reichshofkurier, an der Bekanntmachungstafel des Rathauses in Denklingen und auf der Homepage der Gemeinde Reichshof.



Der Wahlausschuss beschließt, die eingereichten Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen zuzulassen.


Die bis zum 27.07.2020, 18.00 Uhr eingereichten Wahlvorschläge werden in der Sitzung vorgelegt und in Form einer Zusammenstellung dem Protokoll beigefügt.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Wahlausschuss beschließt, die eingereichten Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen zuzulassen.


Die bis zum 27.07.2020, 18.00 Uhr eingereichten Wahlvorschläge werden in der Sitzung vorgelegt und in Form einer Zusammenstellung dem Protokoll beigefügt.


Ausschussvorsitzende Schmidt teilt mit, dass die bis zum 27.07.2020, 18.00 Uhr eingereichten Wahlvorschläge den Ausschussmitgliedern vorliegen.


Frau Weber erläutert die Vorlage und teilt mit, dass es bei der Vorprüfung keine Beanstandungen gab.


Ausschussvorsitzende Schmidt gibt den Ausschussmitgliedern Zeit zur Prüfung der Wahlvorschläge.


Ausschussmitglied Braun erkundigt sich, ob es richtig ist, dass DIE Linke keinen Wahlvorschlag für den Stimmbezirk 025 Alpe-Allenbach abgegeben haben.

Frau Weber teilt mit, dass dies seine Richtigkeit habe.


Ausschussvorsitzende Schmidt ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

10

dagegen:

0

Enthaltung:

0



Ausschussmitglied Schmidt verliest die Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses, welche durch die Schriftführerin Schöler erfolgt ist. Die Ausschussmitglieder unterschreiben diese im Anschluss. Diese Niederschrift ist als Anlage 1 beigefügt.