Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Wahlorgane für das Wahlgebiet sind unter anderem der Wahlleiter und der Wahlausschuss.


Der Wahlausschuss besteht gemäß § 2 Abs. 3 KWahlG aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und aus vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern.


Als Beisitzer des Wahlausschusses können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden (§ 58 Abs. 3 GO NRW). Sofern auch sachkundige Bürger bestellt werden, darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.

Für jeden Beisitzer soll ein Stellvertreter gewählt werden. Die Stellvertreter sind namentlich zu benennen. Für die Kommunalwahl 2014 bestand der Wahlausschuss aus zehn Beisitzern und zehn Stellvertretern. Die Verwaltung schlägt vor, den Wahlausschuss auch für die Kommunalwahl 2020 in gleicher Stärke zu besetzen.


Da auf die Besetzung des Wahlausschusses die Bestimmungen des kommunalen Verfassungsrechtes Anwendung finden, ist die Wahl, wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen. Der Gesetzgeber hat zur Ermittlung der Ausschussbesetzung das Zählverfahren nach Hare-Niemeyer festgelegt.

Weiterhin müssen Gemeindeausschüsse die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln. Bei der Besetzung der Ausschüsse sind deshalb gemeinsame Vorschläge mehrerer Fraktionen unzulässig.


Die Sitzverteilung des Wahlausschusses könnte bei keinem einheitlichen Wahlvorschlag folgendermaßen aussehen:




Der Rat wählt zehn Beisitzer und zehn Stellvertreter zur Besetzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2020.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat wählt zehn Beisitzer und zehn Stellvertreter zur Besetzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2020.


CDU-Fraktion:

Mitglied

Stellvertreter

Markus Schreiner (sachkundiger Bürger)

Monika Gries (Ratsmitglied)

Thomas Funke (Ratsmitglied)

Karl-Wilhelm Dohrmann (Ratsmitglied)

Otto Christian Engelbertz (Ratsmitglied)

Hans-Willi Braun (Ratsmitglied)

Johannes Heister (Ratsmitglied)

Hans-Josef Fischer (sachkundiger Bürger)

Frank Dick (Ratsmitglied)

Dennis Doepp (sachkundiger Bürger)


SPD-Fraktion:

Mitglied

Stellvertreter

Helmut Engels (Ratsmitglied)

Marlies Schirp (Ratsmitglied)

Stephanie Schneider (sachkundige Bürgerin)

Bruno Bluhm (sachkundiger Bürger)


FWO-Fraktion:

Mitglied

Stellvertreter

Karl-Bodo Leienbach (Ratsmitglied)

Markus Lutz (sachkundiger Bürger)

Reinhard Krumm (Ratsmitglied)

Rüdiger Jungjohann (Ratsmitglied)


Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN:

Mitglied

Stellvertreter

Christine Brach (Ratsmitglied)

Wilhelm Weber-Weingarten (sachkundiger Bürger)



Herr Seynsche erläutert die Vorlage.


Ratsmitglied Brach erkundigt sich, was ein einheitlicher Wahlvorschlag ist.

Herr Seynsche erläutert, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag von Fraktionen hätte erarbeitet werden können.


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass zunächst über die Größe des Wahlausschusses abgestimmt werden muss.

Er ruft zu Abstimmung auf.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt einen Wahlausschusses mit zehn Beisitzern und zehn Stellvertretern, nebst Wahlleiter zu bilden.



Abstimmungsergebnis:


Dafür:

28

dagegen:

0

Enthaltung:

1



Bürgermeister Gennies liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor.


Er bittet die Fraktionen um Vorschläge zur Besetzung des Wahlausschusses gemäß der Sitzverteilung aus der Vorlage.

Alle Fraktionen benennen ihre Gremienmitglieder und Stellvertreter.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

29

dagegen:

0

Enthaltung:

0