Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Der Jahresabschluss 2018 des Gemeindewasserwerkes (Drucksache 504) wurde in der Betriebsausschusssitzung am 17.09.2019 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL GmbH vorgestellt. Der Betriebsausschuss hat den Jahresabschluss gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung vorberaten. Der Betriebsleitung wurde die Entlastung erteilt.

In der Ratssitzung am 30.09.2019 wurde die Verwendung des Jahresergebnisses gemäß dem Vorschlag der Betriebsleitung beschlossen. Dem Betriebsausschuss wurde die Entlastung erteilt.


Da sich bedauerlicherweise beim Erstellen der Vorlage der „Fehlerteufel“ eingeschlichen hat, ist der nach § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung vorgesehene Beschluss des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses unterblieben.


Um der GPA einen formell korrekten Ratsbeschluss vorlegen zu können, sollte dies noch nachgeholt werden. Inhaltlich hat sich am Jahresabschluss nichts geändert.



a) Der Rat der Gemeinde Reichshof stellt den Jahresabschluss 2018 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof fest. Der Rat beschließt, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 108.564,84 € wie folgt verwendet wird:

Jahresüberschuss

108.564,84 €

Abdeckung des Verlustvortrages

0,00 €

Eigenkapitalverzinsung

-19.650,00 €

Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen

88.914,84 €


b) Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss die Entlastung.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

a) Der Rat der Gemeinde Reichshof stellt den Jahresabschluss 2018 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof fest. Der Rat beschließt, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 108.564,84 € wie folgt verwendet wird:


Jahresüberschuss

108.564,84 €

Abdeckung des Verlustvortrages

0,00 €

Eigenkapitalverzinsung

-19.650,00 €

Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen

88.914,84 €


b) Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss die Entlastung.


Gemeindekämmerer erläutert kurz die Vorlage.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

28

dagegen:

0

Enthaltung:

1