Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk unterliegt als Wirtschaftsbetrieb der öffentlichen Hand der Prüfungspflicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Sie lässt die Prüfung durch öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer vornehmen. Die mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2018 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL Weber – Thönes – Linden GmbH, Reichshof – Wildbergerhütte, hat die Prüfung durchgeführt und ihren Bericht erstellt. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.


Anlagen:

  • Bilanz 2018 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof

  • Gewinn- und Verlustrechnung 2018 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof

  • Anlagennachweis 2018 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof


a) Der Betriebsausschuss berät gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss 2018 des Wasserwerkes der Gemeinde Reichshof vor.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß dem Vorschlag der Betriebsleitung / Der Rat beschließt, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 108.564,84 € wie folgt verwendet wird:

Jahresüberschuss

108.564,84 €

Abdeckung des Verlustvortrages

0,00 €

Eigenkapitalverzinsung

-19.650,00 €

Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen

88.914,84 €


b) Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung die Entlastung.

c) Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss die Entlastung.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

a)Der Rat beschließt, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 108.564,84 € wie folgt verwendet wird:

Jahresüberschuss

108.564,84 €

Abdeckung des Verlustvortrages

0,00 €

Eigenkapitalverzinsung

-19.650,00 €

Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen

88.914,84 €


b) Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss die Entlastung.


Ratsmitglied Braun teil mit, dass der Betriebsausschuss Wasserwerk / Abwasserwerk einen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

26

dagegen:

0

Enthaltung:

1