Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

In der Gemeinde übernehmen die Fördervereine an den jeweiligen Schulstandorten die Betreuungsmaßnahmen außerhalb der offenen Ganztagsschule. Für die Aufgabenwahrnehmung erhalten sie einen jährlichen Zuschuss, der sich nach den zu betreuenden Schüler an den Stichtagen zum 15.10. und 15.03. des Schuljahres richtet.

Die Verwendungsnachweise der vergangenen zwei Jahren, der Fördervereine in Denklingen und Hunsheim machten deutlich, dass die Ausgaben im Personalbereich kontinuierlich gestiegen sind. Folglich erzielten die Vereine keine Gewinne.


Die Kooperationsverträge wurden Anfang des Jahres geändert. Der Zuschuss erhöhte sich für eine zweite Gruppe pro Halbjahr um 500,00 € und für jede weitere um 1.000,00 €.


In den vergangen zwei Schuljahren bzw. für kommendes Schuljahr entstanden/entstehen bei gleicher Gruppenstärke für die Gemeinde folgende Aufwendungen:


Schuljahr

Höhe des Zuschusses

Steigerung zum Vorjahr

2017/2018

57.500,00 €


2018/2019

63.250,00 €

5.750,00 €

2019/2020

66.250,00 €

3.000,00 €


Auch die Betreuungszahlen sind in den vergangen Jahren gestiegen. Sie führen zu einer zusätzlichen Erhöhung der Betreuungskosten und des Zuschusses führen. Im Schuljahr 2017/2018 waren es 142 Schüler, im Schuljahr 2018/2019 156 Schüler und für das Schuljahr 2019/2020 liegen der Verwaltung 162 Anmeldungen vor.


Die Art der Übermittagsbetreuung ist in zwei Kategorien aufgeteilt. Die Eltern können zwischen einer Betreuung von 1-2 Tage oder 3-5 Tage in der Woche wählen.

In den vergangenen drei Schuljahren entschieden sich 70% der Eltern für eine Betreuung von 3-5 Tagen pro Woche.

Die Beiträge sind bei einer 3-5 Tage/Woche deutlich höher als bei einer 1-2 Tage/Woche. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beiträge in der Kategorie 3-5 Tage/Woche stärker anzuheben als bei einer 1-2 Tage/Woche, da durch die höhere Personalbindung auch entsprechend höhere Aufwendungen entstehen.

Die Beiträge sollen bei der“1-2 Tage/Woche um jeweils 3,00€ und bei der 3-5 Tage/Woche um je 7,00€ erhöht werden. Diese Erhöhung führt zu einem Deckungsausgleich der Zuschusserhöhung.



alte Beitragstabelle

neue Beitragstabelle

Jahreseinkommen

Elternbeitrag

1-2 Tage/Woche

Elternbeitrag

3-5 Tage/Woche

Elternbeitrag

1-2 Tage/Woche

Elternbeitrag

3-5 Tage/Woche

bis 37.000,00€

10,00€

25,00€

13,00€

32,00€

bis 49.000,00€

12,00€

30,00€

15,00€

37,00€

über 49.000,00€

16,00€

40,00€

19,00€

47,00€



In der bisherigen Fassung der Satzung haben § 2 „Elternbeitrag“ und der § 3 „Elternbeiträge“ identische Überschriften und Inhalt. Im § 3 ist zusätzlich der Begriff der „Beitragspflichtigen“ definiert. Die § 2 und §3 werden zusammengefasst und der Begriff der „Beitragspflichtigen“ wird im § 2 geregelt.



Anlagen:

1. Synopse

2. Satzungsentwurf


Der Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss, sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Gemeinderat zu beschließen / der Rat der Gemeinde beschließt den II. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsmaßnahmen außerhalb der offenen Ganztagsgrundschule


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt den II. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsmaßnahmen außerhalb der offenen Ganztagsgrundschule unter Berücksichtigung der Alternative 2.



Von Seiten der CDU/SPD Fraktion wird als Beitragsstaffelung die 2. Alternative beantragt. Herr Jaeger zielt auf die Geringverdiener ab und möchte unter 37.000,00€ Jahreseinkommen eine weitere Staffel einführen.

Herr Funke verweist darauf, dass die Staffelungen in beiden Satzungen (OGS/außerhalb OGS) gleich sind und auch bleiben sollen. Er regt an die Staffelung zu ändern, wenn künftig beide Satzungen verändert werden müssen.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

26

dagegen:

0

Enthaltung:

1