Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres

nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.


Der Jahresabschluss besteht aus:

  • der Ergebnisrechnung

  • der Finanzrechnung

  • der Schlussbilanz zum 31.12.2018

  • dem Anhang mit Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und

  • dem Lagebericht mit der Zusammenstellung gem. § 95 Absatz 2 GO NRW.


Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 ist vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Er wird hiermit dem Gemeinderat zur Feststellung zugeleitet.

Nach den Rechnungsunterlagen ergibt sich für das Jahr 2018 ein vorläufiger Überschuss in Höhe von 431.214,42 EUR. Gegenüber der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 bedeutet dies eine Verbesserung von 2.720.557,47 EUR.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Reichshof hat in seiner Sitzung am 06.06.2018 unter TOP 3 NÖT gemäß § 105 Absatz 5 GO NRW beschlossen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber und Thönes (heute: Weber, Thönes, Linden) aus Wildbergerhütte mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 zu beauftragen.


Die festgestellten Ergebnisse der Prüfung werden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.06.2019 vorgestellt.


Der Verwaltungsvorlage für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses werden dann die vorgenannten Bestandteile des Jahresabschlusses beigefügt.



Anlagen:


Ergebnisrechnung



Der Rat der Gemeinde Reichshof nimmt das vorläufige Ergebnis aus dem Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Reichshof für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis und verweist den Entwurf des Jahresabschlusses gem. § 101 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.




Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat der Gemeinde Reichshof nimmt das vorläufige Ergebnis aus dem Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Reichshof für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis und verweist den Entwurf des Jahresabschlusses gem. § 101 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.


Kämmerer Dresbach erläutert die Vorlage.


Bürgermeister Gennies bedankt sich bei Herrn Dresbach und dem Team der Kämmerei für die schnelle Erstellung des Jahresabschlusses.

Er ruft zu Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

29

dagegen:

0

Enthaltung:

0