Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:

Die Gemeinde ist als juristische Person des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) an einer Vielzahl von Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen unmittelbar oder mittelbar beteiligt. Gemäß § 113 Abs. 1 Satz 3, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Gemeindeordnung bestellt der Rat der Gemeinde Reichshof die Vertreter.


Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zählt, sofern mehr als ein Vertreter in ein Organ von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden sind, neben dem vom Rat bestellten Vertreter, der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete hinzu.

Von Seiten der Verwaltung wurde Gemeindekämmerer Dresbach entsandt.

Als seine Vertreterin bestellte der Rat der Gemeinde Reichshof in seiner Sitzung am 19.03.2015 Frau Annegret Rösel. Diese hat in der zwischen Zeit die Verwaltung verlassen.

Die Abteilungsleitung ist mittlerweile durch Herrn Marc Hermes neu besetzt worden. Er soll nun als stellvertretendes Mitglied für Herrn Gemeindekämmerer Dresbach bestimmt werden.


Der Rat bestellt Herrn Marc Hermes als Stellvertreter für Herrn Gemeindekämmerer Gerd Dresbach in die Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes für Lernbehinderte (Förderschulzweckverband).


Der Rat beschließt, Herrn Marc Hermes als Stellvertreter für Herrn Gemeindekämmerer Gerd Dresbach in die Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes für der Förderschulen zu bestellen.


Kämmerer Dresbach erläutert die Vorlage. Da seitens der Ratsmitglieder keine Fragen gestellt werden, ruft Bürgermeister Gennies zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür: 29


Dagegen: 0


Enthaltung: 0