Sitzung: 08.10.2018 2014/HF/018
Es wird folgender Beschluss gefasst:
a.) Ausschussmitglied Semmler fragt in Bezug auf die Verzinsung gemäß der Abgabenordnung (AO) an, warum bei solch einem hohen Zinssatz die Unternehmen nicht einen Kredit bei einem Kreditinstitut aufnehmen um die Gewerbesteuer zu bezahlen.
Kämmerer Dresbach antwortet, dass der Zins gemäß AO kein Stundungszins, sondern ein Strafzins ist.
b.) Ausschussmitglied Kauffmann erkundigt sich danach, ob SAP auch ein rollierendes Jahresergebnis darstellen kann.
Kämmerer Dresbach antwortet, dass SAP keine Prognose darstellen kann. Die Verwaltung hat sich darauf verständigt, die Steuereinnahmen im Quartalsbericht vorzustellen.
c.) Ausschussmitglied Jaeger erkundigt sich nach Ausfällen bei der Gewerbesteuer, hier insbesondere zu Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben.
Kämmerer Dresbach antwortet, dass die Verwaltung keinen Einblick in die Firmenbücher hat und es konjunkturbedingt dazu kommen kann, dass Ausfälle zu verzeichnen sind. Dies ist aber auch der wirtschaftlichen Lage geschuldet.
d.)
Ausschussmitglied
Krumm erkundigt sich im Zusammenhang mit der umfangreichen
Reduzierung des Gewerbesteuerertrages in 2018 danach, ob die
Verwaltung noch die Veranlagung eines Gewerbesteuerfalles, der zu dem
Gewerbesteuerrückgang maßgeblich beigetragen hat, über
Zerlegungsanteile verfolge.
Kämmerer Dresbach antwortet, dass
Informationen über eine zukünftige Veranlagung über
das zuständige Finanzamt eingeholt worden sind.
Dort wird an
dem Fall gearbeitet. Eine abschließende Veranlagung ist noch
nicht zu erwarten.