Es wird folgender Beschluss gefasst:




a.) Kämmerer Dresbach stellt den Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Entwicklung bis zum III. Quartal 2018 vor und erläutert diesen. Er weist darauf hin, dass der Gewerbesteuerertrag um rund 2,5 Mio. Euro unter dem Planansatz liegt und Mehrerträge von 1,1 Mio. Euro bei den Ertragsarten: Einkommensteueranteile, Transfererträge, Zuweisungen und Zinsen realisiert wurden bzw. erwartet werden. Der Quartalsbericht liegt dieser Niederschrift als Anlage 1 bei.


b.) Kämmerer Dresbach teilt mit, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung gemäß der Abgabenordnung (AO) prüft und wahrscheinlich noch im Jahr 2018 ein Urteil fällen wird.

Die Verzinsung gemäß AO beträgt 6 % p.a. Diese Verzinsung wird auch auf Nachforderungszinsen für die verspätete Berechnung der Gewerbesteuer angewandt. Sollte das Bundesverfassungsgericht den derzeit gültigen Zinssatz nach unten verändern, so würde eine Reduzierung um -1% im Jahr 2018 einen Ertragsverlust von rund 45.000 Euro bedeuten.