Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die Änderung der gemeindlichen Zweitwohnungssteuersatzung wird vorgeschlagen, weil sich hierzu die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW geändert hat.


Anknüpfungspunkt der Mustersatzung war bisher die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes - BMG). Nunmehr wird an die Meldung einer Wohnung als Hauptwohnung angeknüpft und anhand dieser Meldung zwischen Haupt- und Zweitwohnung(en) unterschieden.

(§ 2 Abs. 2 Satz 1)

Daher haben unrichtige Meldungen und entsprechende Fehler im Melderegister Einfluss auf die Besteuerung. Unrichtigkeiten im Melderegister müssen allerdings – bei Bedarf auch rückwirkend – berichtigt werden. Die Änderung stellt klar, dass entsprechende Berichtigungen auch bei der Besteuerung nachzuvollziehen sind.

(§ 2 Abs. 2 Satz 2)


Des weiteren vollzieht die ausdrückliche Erweiterung des Ehegatten-Privilegs auf eingetragene Lebenspartnerschaften die entsprechende Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts textlich nach. (§ 2 Abs. 3 Satz 2)

Außerdem wird für das Nichtvorliegen einer Zweitwohnung die Frist von 6 Wochen auf 2 Monate erweitert, da dies mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts harmonisiert. (§ 2 Abs. 3 Satz 3)


Im neu gefassten § 2 Abs. 4 wird die Zweitwohnungssteuerpflicht auch für alle Mobilheime festgelegt.

Dafür ist dann entsprechend die Definition des Mietaufwandes als Berechnungsgrundlage in § 4 Abs. 7 geregelt.


In § 7 wird durch den neu eingefügten Absatz 3 auch auf die Mitteilungspflicht für Vermieter hingewiesen.


In den anderen Teilen wird die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Reichshof durch klarere Formulierungen und Definitionen aus der Mustersatzung des StGB ersetzt bzw. erweitert.


Anlagen:


- Satzungstext (Vorschlag)



Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung/ der Gemeinderat beschließt den II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 16. Dezember 1995.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt den II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 16. Dezember 1995.


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

28

dagegen:

0

Enthaltung:

0