Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die Gemeinde Reichshof verfügte am 31.12.1985 über einen Kreditbestand von 20,6 Mio. Euro. Um diesen Kreditbestand zu begrenzen, fasste der Gemeinderat im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 1986 in seiner Sitzung am 17. Dezember 1985 den Grundsatzbeschluss, dass der jährliche Kreditbedarf auf die Höhe der jährlichen Tilgungsrate zu begrenzen ist.


In der Folge wurde der Kreditbestand bis Ende 2009 auf rd. 9 Mio. Euro reduziert.


In der Ratssitzung am 15. Dezember 2009 wurde dieser Grundsatzbeschluss für die Finanzierung des Gebäudesanierungsprogramms aufgehoben.


In den Jahren ab 2010 bis zum Ende des Jahres 2017 hat sich der Kreditbestand auf rd. 21,6 Mio. Euro erhöht. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 sieht bei einer Kreditaufnahme von 1.004.267 Euro und einer Tilgungsrate von 1.073.000 Euro keine Neuverschuldung vor. Auch in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 ergibt sich keine Neuverschuldung.


Für eine Begrenzung des derzeit genehmigten Kreditbestandes spricht auch der Umstand, dass der zusammengefasste nicht zahlungsrelevante Betrag aus Abschreibungsaufwand und Auflösungsertrag aus Zuwendungen ab dem Jahr 2018 deutlich hinter dem zahlungsrelevanten Betrag der Tilgung zurückbleibt. Daher ist es sinnvoll, den Kreditbestand in der derzeitigen absoluten Höhe zu deckeln.


Dies bedeutet, dass erstens im Ergebnisplan ein Überschuss ausgewiesen werden muss, um den Finanzplan auszugleichen und zweitens, dass bis zu einem ausgeglichenen Finanzplan partiell die Tilgung der Investitionskredite mit Liquiditätskrediten finanziert werden muss.




Ergebnis

2016 / €

Ansatz 2017 /€

Ansatz 2018 / €

Ansatz 2019 / €

Ansatz 2020 / €

Ansatz 2021 / €


Auflösung Sonderposten

-2.010.490

-2.213.904

-2.082.526

-2.154.376

-2.448.422

-2.501.961

Abschreibungen (ohne Forderungen)

3.405.917

3.470.276

2.715.500

2.842.847

3.041.978

3.006.083

Netto-Abschreibung

1.395.427

1.256.372

632.974

688.471

593.556

504.122


Tilgungsrate

770.569

904.108

1.073.000

1.222.000

1.200.000

1.124.000


Lücke Netto-Afa/Tilgung



-440.026

-533.529

-606.444

-619.878




Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung / der Gemeinderat beschließt den Bestand an Investitionskrediten in der Weise zu begrenzen, dass der jahresbezogene Kreditbedarf (außer Umschuldungen) die jährliche Tilgungsrate nicht übersteigt.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt den Bestand an Investitionskrediten in der Weise zu begrenzen, dass der jahresbezogene Kreditbedarf (außer Umschuldungen) die jährliche Tilgungsrate nicht übersteigt.


Bürgermeister Gennies teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Er ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

28

dagegen:

0

Enthaltung:

0