Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachverhalt:


Die Straße „Zum Puhlbruch“ wurde in dem oben genannten Abschnitt gemäß Beschluss endgültig ausgebaut. Das Bauprogramm wurde vom Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschlossen.


Hiernach wurde die genannte Straße mit folgenden Herstellungsmerkmalen ausgestattet:


  • Fahrbahn

  • Entwässerungseinrichtung

  • Beleuchtungseinrichtung

Auf die Herstellungsmerkmale „beiderseitige Gehwege / Begleitgrün“ wurde bei der Herstellung verzichtet.


Um die Beitragserhebung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchführen zu können, macht dies einen Abweichungsbeschluss zur Erschließungsbeitragssatzung in der beigelegten Form formell erforderlich.


Anlagen:


1.Satzungsentwurf

2. Übersichtsplan




Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt / der Rat beschließt,

die Herstellungsmerkmale der Straße „Zum Puhlbruch“ in Eckenhagen im Abschnitt ab Beginn der Zuwegung (Flurstück 142) der Hausnummer 7 bis zum Beginn der Einmündung „Vor der Wickenbach“ (Flurstück 57) (Gemarkung Eckenhagen, Flur 16, T.a. Parzelle 45) auf die Bestandteile Fahrbahn, Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtung zu begrenzen und hierzu einen Abweichungsbeschluss als Satzung (Anlage) zu fassen.



Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt die Herstellungsmerkmale der Straße „Zum Puhlbruch“ in Eckenhagen im Abschnitt ab Beginn der Zuwegung (Flurstück 142) der Hausnummer 7 bis zum Beginn der Einmündung „Vor der Wickenbach“ (Flurstück 57) (Gemarkung Eckenhagen, Flur 16, T.a. Parzelle 45) auf die Bestandteile Fahrbahn, Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtung zu begrenzen und hierzu einen Abweichungsbeschluss als Satzung (Anlage) zu fassen.


Ratsmitglied Oettershagen teilt mit, dass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst hat.


Bürgermeister Gennies ruft zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:


Dafür:

32

dagegen:

0

Enthaltung:

0